Logo LWVblog

Neuigkeiten

Neuigkeiten

Eingliederungshilfe

Träger unterzeichnen Kooperationsvertrag


Vertragsunterzeichnung (v.l.): Beigeordneter Dr. Andreas Jürgens, Landesdirektorin Susanne Selbert, Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, Landrätin Kirsten Fründt. Foto: LWV-Pressestelle

Vertragsunterzeichnung (v.l.): Beigeordneter Dr. Andreas Jürgens, Landesdirektorin Susanne Selbert, Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies, Landrätin Kirsten Fründt. Foto: LWV-Pressestelle

17.05.2019

Kassel/Marburg (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, der Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt Marburg haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Ihnen soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Anlässlich der Vorstellung des neuen LWV-Regionalbüros in Marburg haben dazu LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, gemeinsam mit Landrätin Kirsten Fründt und Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies einen Kooperationsvertrag unterzeichnet. Damit erklären sie, zusammenzuarbeiten, um inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken.
Das heißt vor allem, dass jeder Vertragspartner sich bei der Umsetzung seiner Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmt und - wo möglich - vernetzt. "Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln", so LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. "Nur so können wir im Sinne der behinderten Menschen agieren und Reibungsverluste vermeiden."

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden. "Bei Fragen der Eingliederung von Menschen mit Behinderungen müssen die Verantwortlichen auf allen Ebenen gut, strukturiert und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um bestmögliche Ziele zu erreichen. Hierbei leisten auch regionale Netzwerke mit verschiedenen Partnern wertvolle Dienste", so Landrätin Kirsten Fründt.

Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden sollen. Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. "Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert. Wir verstehen es als unsere gesellschaftliche Aufgabe, Menschen mit Behinderung Hürden zu nehmen und Teilhabe zu ermöglichen. Je besser wir die Angebote von Stadt, Kreis und LWV verzahnen, desto besser gelingt am Ende Inklusion", sagte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufen 3 und 4 treten 2020 und 2023 in Kraft. Das stellt für alle Beteiligten, auch die Träger der Eingliederungshilfe, eine große Herausforderung dar. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird.

Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten "Lebensabschnittsmodell" bestimmt: Danach werden in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig sein. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das SGB IX (HAG) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Ebenfalls im SGB IX (HAG) ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen. Die Marburger Vereinbarung ist die erste in Hessen.


< Vorige Nachricht