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Vogelsbergkreis

LWV stellt Fachdienst und neue Räume vor


Gruppenfoto bei der Regionalbüro-Eröffnung

Eröffnung des LWV-Regionalbüros Alsfeld (v. l.): Brighid Michielsen, Swantje Wallmuth, Angela Zinnel, Sina Kressel (alle Fachdienst-Team Vogelsberg), Fachdienstleiter Markus Schmidt, Lisa Lachmann (Fachdienst-Team) und Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter des LWV (vorn) (Foto: Rose-Marie von Krauss)

21.11.2019

Kassel/Alsfeld (lwv): Der neue Fachdienst des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) und dessen Räume wurden heute in Alsfeld vorgestellt. Der Erste Beigeordnete des LWV, Dr. Andreas Jürgens, begrüßte in Anwesenheit von Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule die Gäste, stellte das LWV-Team vor und skizzierte dessen Aufgaben. Gemeinsam mit den behinderten Menschen überlegen und planen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV, durch wen, in welchem Umfang und in welcher Form sie unterstützt werden. Zudem haben sich der LWV und der Vogelsbergkreis auf eine enge Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt und eine Kooperationsvereinbarung erarbeitet, die am 13. Dezember im Landratsamt in Lauterbach unterzeichnet werden soll.

Der LWV Hessen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen hat durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) die Aufgabe übertragen bekommen, den individuellen Unterstützungsbedarf behinderter Menschen zu ermitteln. Dazu suchen die Teams die behinderten Menschen an einem verabredeten Termin in der Regel zu Hause oder in ihrem sozialen Umfeld auf. Um dieser neuen Aufgabe gerecht zu werden, baut der LWV seinen Fachdienst zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in Hessen nach und nach aus. "Dies stellt eine große Chance dar, weil wir die Prozesse im Sinne der Menschen gestalten können", sagte Dr. Andreas Jürgens.

Das Regionalteam Vogelsberg hat im April dieses Jahres seine Arbeit aufgenommen. Der Landkreis zählt damit zu den ersten in Hessen, in denen ein solches Fachdienst-Team tätig ist.

Mit dem neuen Fachdienst im Landkreis werden die regionale Verankerung des LWV und die Kooperation vor Ort noch weiter verstärkt. Schon bisher haben sogenannte LWV-Regional-managements mit dem Vogelsbergkreis und den Leistungsanbietern sehr gut zusammengearbeitet. Dies betonte der Erste Beigeordnete bei der Eröffnung.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Stufen 2017 und 2018 in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufen 3 und 4 treten 2020 und 2023 in Kraft. Das stellt für alle Beteiligten, auch die Träger der Eingliederungshilfe, eine große Herausforderung dar. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird.

Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten "Lebensabschnittsmodell" bestimmt: Danach werden in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig sein. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das SGB IX (HAG) tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Ebenfalls im SGB IX (HAG) ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen.


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