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Neuigkeiten

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Eingliederungshilfe

Träger unterzeichnen
Kooperationsvertrag


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09.11.2020

Kassel/Hofheim (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Main-Taunus-Kreis haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Landrat Michael Cyriax, dem Kreisbeigeordneten Johannes Baron, LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden.

In der Vereinbarung erklären Landkreis und LWV, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Main-Taunus-Kreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und – wo möglich – vernetzen. "Mit dieser Vereinbarung wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit."

"Die Vereinbarung ergänzt all das, was der Main-Taunus-Kreis bereits tut, um Menschen mit Behinderung zu unterstützen", erläutert Landrat Cyriax. Kreisbeigeordneter Johannes Baron weist dabei auf die Zusammenarbeit im Kreisbehindertenbeirat hin und auch auf Beratung von heimischen Unternehmen bei der Inklusion in Betrieben.

In der Vereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und Daten über die Anzahl, die Altersstruktur und die bestehenden Formen der Teilhabeleistungen ausgetauscht werden.

Zu den inhaltlichen Zielen im Sinne der Inklusion nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten vorrangig gefördert werden sollen.

Außerdem sollen die behinderten Menschen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt sein.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) und 2020 (Stufe 3) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufe 4 wird 2023 gültig. Das stellt für alle Beteiligten, auch die Träger der Eingliederungshilfe, eine große Herausforderung dar. Kern ist, dass die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) wird.

Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) zum SGB IX ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten Lebensabschnittsmodell bestimmt: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das HAG zum SGB IX trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft.

Dort ist ebenfalls geregelt, dass die Träger der Eingliederungshilfe eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit schließen.


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