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Neuigkeiten

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Eingliederungshilfe

Kooperationsvertrag
unterzeichnet


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30.11.2020

Kassel/Groß-Gerau/(lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Landkreis Groß-Gerau haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Landrat Thomas Will und dem Ersten Kreisbeigeordneten Walter Astheimer sowie der LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden.

In dem Vertrag erklären sie, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben der Eingliederungshilfe mit den anderen abstimmen und - wo möglich - vernetzen. "Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichen und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe möglichst verbindlich und transparent regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit."

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. "Wir wollen gemeinsam daran arbeiten, dass wir Dienste und Einrichtungen bedarfsgerecht und in guter Qualität für die Menschen im Kreis zur Verfügung stellen", so Landrat Thomas Will. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden. "Mit unseren Netzwerken und der langjährig erprobten Zusammenarbeit im Kreis haben wir ein sehr gutes Fundament und gehen nun einen weiteren großen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen", sagte Erster Kreisbeigeordneter Walter Astheimer.

Zu den inhaltlichen Zielen nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden. Außerdem sollen die Menschen mit Behinderungen und ihre Wünsche berücksichtigt sowie ihr soziales Umfeld in den Blick genommen werden.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) und 2020 (Stufe 3) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erhebliche Veränderungen. Die Stufe 4 wird 2023 gültig. Das stellt für alle Beteiligten, auch die Träger der Eingliederungshilfe, eine große Herausforderung dar. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geworden ist.

Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist die Zuständigkeit der Träger der Eingliederungshilfe nach dem sogenannten "Lebensabschnittsmodell" bestimmt: Danach sind in Hessen die kommunalen Träger für Kinder und Jugendliche mit Behinderung bis zum Ende der Schulausbildung zuständig sein. Im Anschluss ist der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe, der Landeswohlfahrtsverband Hessen, verantwortlich. Für behinderte Menschen, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter einen Antrag stellen, sind wiederum die örtlichen Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das SGB IX (HAG) trat am 1. Januar dieses Jahres in Kraft.

Ebenfalls im SGB IX (HAG) ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen.


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