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Eingliederungshilfe

Träger unterzeichnen
Kooperationsvertrag


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27.05.2021

Limburg/Kassel (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen und der Landkreis Limburg-Weilburg haben sich auf eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Eingliederung behinderter Menschen verständigt. Ein Kooperationsvertrag ist jetzt von Landrat Michael Köberle und dem Ersten Kreisbeigeordneten Jörg Sauer sowie LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert und dem Ersten Beigeordneten des LWV, Dr. Andreas Jürgens, unterzeichnet worden.

In dem Vertrag erklären sie, gemeinsam inklusive Sozialräume und Lebensverhältnisse im Landkreis zu fördern und zu stärken. Den Menschen mit Behinderung soll in jeder Lebensphase eine größtmögliche selbstbestimmte und selbstständige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis ermöglicht werden. Um das zu erreichen, wollen die Vertragspartner sich bei der Umsetzung ihrer Aufgaben abstimmen und - wo möglich - vernetzen. "Mit diesem Vertrag wollen wir die Zusammenarbeit zwischen örtlichem und überörtlichem Träger der Eingliederungshilfe verbindlich und transparent regeln", sagte Dr. Andreas Jürgens. "Die Menschen mit Behinderung profitieren von einer koordinierten Zusammenarbeit."

Hintergrund der Vereinbarung sind die dritte Stufe zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und das am 1. Januar 2020 in Kraft getretene Hessische Ausführungsgesetz. In Hessen sind danach die kommunalen Träger wie der Landkreis Limburg-Weilburg für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zuständig, bis sie einen Schulabschluss erreicht haben. Im Anschluss, also im Erwachsenenalter, ist der LWV als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe ihr Ansprechpartner. Wer allerdings erst im Rentenalter Eingliederungshilfe beantragt, für den ist wiederum das Landratsamt zuständig.

"Als Modellregion Inklusion konnten wir von 2015 bis 2018 in verschiedenen Projekten die gleich-berechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen voranbringen. Der Landkreis Limburg-Weilburg freut sich nun auf eine Partnerschaft, die maßgeblich dazu beiträgt, die Chancen für diese Menschen weiter zu fördern und gute Rahmenbedingungen zu deren umfassender Integration zu schaffen", so Landrat Michael Köberle.

In der Kooperationsvereinbarung werden neben Zielen für die Region vor allem Regelungen zur Kooperation, zur Planung und Qualitätssicherung benannt. Zum Beispiel sollen Konzepte und neue Entwicklungen gemeinsam bewertet und statistische Daten ausgetauscht werden. Die Interessenvertretungen der behinderten Menschen werden in allen Gremien beteiligt.

Es geht darum, die Wünsche der behinderten Menschen in jedem Alter zu berücksichtigen, ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und ihnen über geeignete Unterstützung die gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Zu den inhaltlichen Zielen nach der UN-Behindertenrechtskonvention gehört etwa, dass selbstbestimmtes Wohnen und Arbeiten gefördert werden. Ihr soziales Umfeld wird dabei in den Blick genommen.

Hintergrund

Mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG), dessen erste Neuerungen 2017 (Stufe 1) und 2018 (Stufe 2) und 2020 (Stufe 3) in Kraft getreten sind, gibt es für den Bereich der Eingliederungshilfe erheb-liche Veränderungen. Kern ist, dass die so genannte Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausgenommen und zu einem eigenen Leistungsrecht im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) geworden ist. Im Hessischen Ausführungsgesetz (HAG) ist geregelt, dass alle Träger der Eingliederungshilfe zur Zusammenarbeit eine Kooperationsvereinbarung schließen müssen.


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