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Gesetzliche Aufgaben des LWV

Gesetzliche Aufgaben des LWV

Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wird als landesweiter Kommunalverband getragen von den Landkreisen und kreisfreien Städten. In ihrem Auftrag finanziert er soziale Leistungen für behinderte, psychisch kranke sowie sozial benachteiligte Menschen und unterstützt diese in ihrem Alltag und im Beruf. Beschäftigte des LWV in Kassel, Darmstadt und Wiesbaden stellen das sicher.

Eingliederungshilfe & Sozialhilfe

Eine wachsende Zahl von behinderten Menschen – zurzeit sind es rund 64.000 – hat in Hessen Anspruch auf Unterstützung bei der Alltagsbewältigung. Nach dem Gesetz ist es Aufgabe des LWV, diese Unterstützung zu finanzieren. Dazu gehören vor allem die Eingliederungshilfe und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten. Ziel ist, dass Menschen selbstständig und selbstbestimmt leben können. Soweit möglich, sollen sie am gesellschaftlichen Leben in ihrer Gemeinde oder ihrem Stadtviertel teilnehmen und einer Beschäftigung nachgehen können.

Der LWV finanziert Unterstützungsleistungen in allen Lebensbereichen eines Menschen, beim Wohnen, im Freizeitbereich und bei der Arbeit. Dabei ist maßgeblich, welche Ziele der behinderte Mensch mit Unterstützung für sich erreichen will.

Integrationsamt

Das LWV Hessen Integrationsamt ist Partner für über 100.000 berufstätige behinderte Menschen in Hessen und für deren Arbeitgeber. Mit seinen Leistungen trägt das Integrationsamt dazu bei, die Teilhabe schwerbehinderter und Schwerbehinderten gleichgestellter Menschen am Arbeitsleben zu sichern. Beschäftigte und Arbeitgeber können Leistungen erhalten, unter anderem für die behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes oder für neu geschaffene Arbeits- und Ausbildungsplätze.

Integrationsfachdienste (IFD) begleiten und unterstützen hessenweit im Auftrag des Integrationsamtes behinderte Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz. Finanziert werden diese Aufgaben über die Ausgleichsabgabe: Nach dem SGB IX müssen Arbeitgeber mit 20 oder mehr Beschäftigten mindestens fünf Prozent Schwerbehinderte beschäftigen. Tun sie das nicht, müssen sie die Ausgleichsabgabe zahlen.

Soziale Entschädigung

Ein eigener Fachbereich betreut die in Hessen lebenden Kriegs- und Zivildienstbeschädigten sowie deren Familienmitglieder und Hinterbliebene. Er ist auch Ansprechpartner für Menschen mit Impfschäden und für Opfer von Gewalttaten. Der Fachbereich Soziale Entschädigung des LWV berät diese Menschen und gibt finanzielle Hilfen. 

Schulträger

Der LWV ist Öffnet internen Link in aktuellem FensterTräger von sieben interdisziplinären Frühberatungsstellen und 14 Schulen in Hessen. An den Schulen werden Schülerinnen und Schüler mit den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie kranke Schülerinnen und Schüler unterrichtet. An vier Schulen mit den Förderschwerpunkten Hören oder Sehen können die Kinder im Internat wohnen.

Sechs der Förderschulen sind zudem überregionale Beratungs- und Förderzentren. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche so zu fördern, dass behinderungsbedingte Nachteile so weit wie möglich ausgeglichen werden. Damit sehbehinderte und blinde Kinder eine Schule am Wohnort besuchen können, bezuschusst der LWV neue Spezialgeräte oder stellt Geräte aus einem Pool (Mediothek) zur Verfügung.

Alleingesellschafter der Vitos gGmbH

Der LWV ist Alleingesellschafter der Opens internal link in new windowVitos gGmbH, einer Unternehmensholding, zu der psychiatrische Kliniken für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche und Fachkliniken für Orthopädie, Neurologie sowie Psychosomatik gehören. Vitos betreibt außerdem Kliniken für forensische (gerichtliche) Psychiatrie, in denen psychisch kranke oder suchtkranke Rechtsbrecher behandelt werden. Vitos ist der größte Krankenhausträger in Hessen und stellt einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung sicher.

Zu Vitos gehören auch Jugendhilfeeinrichtungen und Betreuungsangebote für geistig behinderte Menschen (zusammengefasst in der gGmbH Vitos Teilhabe) sowie für seelisch behinderte Menschen (begleitende psychiatrische Dienste).

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