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Verbandsversammlung verabschiedet LWV-Etat eínstimmig

Kostenanstieg für Kommunen 2004 gebremst, aber: Rücklage wird "ausgekehrt"

Der Hebesatz der Verbandsumlage für den LWV Hessen bleibt im Jahr 2004 unter 15 %. Landkreise und kreisfreie Städte werden somit gegenüber dem im vergangenen Dezember eingebrachten Entwurf in einer für sie finanziell katastrophalen Lage um fast 23 Mio. Euro entlastet. Das beinhaltet der im März von den Abgeordneten der LWV-Verbandsversammlung einstimmig beschlossene Haushalt für das Jahr 2004. Um die Kommunen entlasten zu können, werden der Rücklage des Verbandes rund 21 Mio. Euro mehr als bisher vorgesehen entnommen. Dieser Betrag war der Rücklage zuvor aus Kassenresten des Vorjahres (aufgelöste Rückstellungen) zugeführt worden. "Auf diese Weise kann der LWV einen kleinen Teil der Last, die den Kommunen in diesem Jahr aufgebürdet wurde, mittragen und gleichzeitig am Leitbild der Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft festhalten", sagte LWV-Landesdirektor Lutz Bauer anlässlich der Plenartagung der LWV-Verbandsversammlung, des Hessischen Sozialparlamentes.

Trotz zahlreicher Veränderungen im Detail weist der erstmals von LWV-Kämmerer und Erstem Beigeordneten Uwe Brückmann eingebrachte Haushaltsplan nach wie vor den größten Sozialhilfeetat des LWV aller Zeiten auf: Mehr als 1 Milliarde Euro muss 2004 für die überörtliche Sozialhilfe – das ist ganz überwiegend die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen – ausgegeben werden. Vor allem steigende Fallzahlen – in 2004 werden in 53.003 Fällen behinderte Menschen Leistungen durch den LWV erhalten – bei leicht erhöhten Entgeltsätzen der Leistungserbringer lassen den Haushaltsbedarf des Verbandes erneut anwachsen. Zwar steigt der Hebesatz, der zur Ermittlung der Verbandsumlage angesetzt wird, nun von 13,99 auf 14,99 %, wegen der kommunalen Steuerschwäche verändern sich die Einnahmen aus der Verbandsumlage aber nur leicht: Mit rund 819,9 Mio. Euro fließen dem Kommunalverband in 2004 für seine sozialen Aufgaben von Landkreisen und kreisfreien Städten etwa genauso viele Mittel zu wie im Jahr 2000.

Kostendämpfung durch Betreutes Wohnen

"Mit dem vollen Einsatz der Rücklage kehren wir unsere Rücklagenbestände in diesem Haushaltsjahr aus", erläuterte der Erste Beigeordnete die Finanzsituation. Im Haushalt für 2005 könne die Verbandsumlage dann nicht mehr durch eine Rücklagenentnahme abgefedert werden. Die Träger des LWV müssten sich für 2005 auf eine deutlich höhere Verbandsumlage vorbereiten. Die Verstetigung der vergangenen Jahre könne nicht mehr fortgesetzt werden, weil es auch in 2005 erneut einen Anstieg bei den Fallzahlen gebe.
Doch nicht nur Belastendes sieht Brückmann für die Zukunft: "Die neue Vereinbarung zum Betreuten Wohnen wird uns in die Lage versetzen, in den kommenden Jahren mit ganzer Kraft an einer wirkungsvollen Kostendämpfung bei den sozialen Transferkosten zu arbeiten." Bereits 1986 bis 2004 habe das Betreute Wohnen den Kommunen Einsparungen von rund einer halben Milliarde Euro gebracht, da in vielen Fällen eine Heimunterbringung vermieden werden konnte. Gemeinsam forderten Bauer und Brückmann die Solidarität von Land und Bund für die gesellschaftliche Aufgabe der Integration behinderter Menschen ein: Die gemeinsame Verantwortung erlaube keinen weiteren Rückzug aus der Finanzierung der Eingliederungshilfe, wie es in den vergangenen Jahren festzustellen gewesen sei. Vielmehr sei eine gerechte Lastenverteilung zwischen Kommunen, Land und Bund erforderlich.

Änderungsanträge beschlossen

Nach der ersten Lesung im Dezember des vergangenen Jahres wurde der Etat mit seinen Anhängen ausführlich in Fachausschüssen und Fraktionen des LWV beraten. Aus den parlamentarischen Beratungen ging ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU und FDP hervor, der im Plenum Zustimmung erhielt. Danach sollen zunächst 10.000 Euro für die Restaurierung historischer Aktenbestände aus dem 16. und 17. Jahrhundert eingesetzt werden, die in Haina und Riedstadt lagern. Auch schloss sich eine Mehrheit des Hessischen Sozialparlamentes dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an, Finanzvorteile des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu nutzen. Dazu soll der Verwaltungsausschuss prüfen, ob auf LWV-eigenen Gebäuden Anlagen zur Fotovoltaik errichtet werden können. Ein dritte Zusatzvorlage schließlich ermöglicht es 2004, zum Abbau von Arbeitsrückständen befristet zusätzliches Personal einzusetzen. Die Vorgabe der Parlamentarier für den Personalhaushalt, diesen mit einer "schwarzen Null" abzuschließen, bleibt aber bestehen. (jda)