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Beteiligungsbericht: Unternehmenszweck erfüllt, solide gewirtschaftet

Der LWV war im Jahr 2005 an insgesamt 15 Unternehmen beteiligt, die zusammen über ein Stammkapital von 25,5 Mio. Euro verfügen. An fünf gemeinnützigen GmbHs hält er eine 100 %-Beteiligung, an einer weiteren ist er mit 1,18 % am Kapital beteiligt. Neun Unternehmen werden als Eigenbetrieb nach öffentlichem Recht geführt. Über seine 15 Gesellschaften und Eigenbetriebe ist der LWV an weiteren 16 Unternehmen mit Geschäftsanteilen in Höhe von 240.000 Euro indirekt beteiligt. Der vom Fachbereich Einrichtungen der Hauptverwaltung zum 9. Mal herausgegebene Beteiligungsbericht stellt zentrale Daten und Zahlen zur LWV-Unternehmensgruppe bereit. Sie geben einen quantitativen wie auch einen qualitativen Einblick in die ökonomische Situation der Zentren für Soziale Psychiatrie und der anderen Betriebe.
Der Bericht kommt zum Ergebnis, dass die Unternehmen, an denen der LWV beteiligt ist, ihren öffentlichen Zweck in vollem Umfang erfüllt haben. Wichtig auch für den Träger: Die Beteiligungen hatten keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft des LWV. Da die Unternehmen solide wirtschafteten, benötigten sie – wie in den vergangenen Jahren auch – keine Zuführungen aus dem LWV-Budget. Diesen Trend bestätigen die Kennzahlen aus der Unternehmensanalyse, die in einem "Superindikator" verdichtet werden.
Hier liegen für 2005 von ZSP zu ZSP voneinander abweichende Ergebnisse vor, die auch mit Spezifika der jeweiligen Rechnungsperiode zusammenhängen. Insgesamt aber gilt: Die Bestandssicherheit der Unternehmen hat sich im Durchschnitt weiter leicht verbessert. Der Superindikator kletterte 2005 auf 12,0 Punkte, nachdem er im Jahr zuvor noch bei 11,0 und 2003 bei nur 7,7 Punkten gelegen hatte. Das bedeutet im Schnitt "befriedigende Bestandssicherheit". Die gegenwärtig laufende Umwandlung der neun Eigenbetriebe in gGmbHs und die Bildung einer Holding haben das Ziel, die Bestandssicherheit der Unternehmensgruppe für die Zukunft zu verbessern.

Während der LWV bereits seit neun Jahren jährlich einen Beteiligungsbericht erstellt, wurde mit Änderung der Hessischen Gemeindeordnung inzwischen eine solche Berichterstattung zur Pflicht. Über die gesetzliche Verpflichtung hinaus nimmt der Beteiligungsbericht des LWV auch Daten zu den Unternehmen auf, die in öffentlicher Rechtsform geführt werden und bei denen die Beteiligung weniger als 20 % beträgt. (jda)