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"Schubkraft für weitere Modernisierung"

Prüfberichte der Revisionsämter oder gar des Hessischen Rechnungshofes werden von den öffentlichen Institutionen, deren Etats unter der Lupe standen, mitunter sehr kritisch betrachtet oder gar zurückgewiesen. Nicht so beim Landeswohlfahrtsverband: Die Verbandsversammlung hat im März eine Stellungnahme verabschiedet, die zahlreiche Vorschläge der Prüfer aufgreift und einen Rahmen für die künftige Reformstrategie absteckt. LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann, die Erste Beigeordnete Evelin Schönhut-Keil und Beigeordneter Dr. Peter Barkey sehen im Beschluss Schubkraft für weitere Reformen beim Kommunalverband: "Unsere bereits laufenden Anstrengungen und der Tenor des Prüfberichtes gehen in dieselbe Richtung. Wir wollen unsere Unternehmensgruppe für die Zukunft fit machen, wir wollen das Hilfesystem für Menschen mit Behinderungen bedarfsgerechter gestalten und es zugleich bezahlbar halten und wir wollen auch eine schlanke LWV-Verwaltung." Als eine wichtige Voraussetzung forderten die Abgeordneten: Der LWV soll auch nach 2008 für das Betreute Wohnen behinderter Menschen verantwortlich bleiben.

Betreutes Wohnen

Ein Schwerpunkt soll dabei, sagte der LWV-Chef, der Umbau des Hilfesystems für Menschen mit Behinderung in Richtung ambulanter Hilfen wie dem Be­treuten Wohnen sein. Hier vertreten die Gutachter die Position, dass rund 20 % der bisher stationär in einem Wohnheim betreuten Personen künftig im ambulanten Betreuten Wohnen leben könnten. Diese Zielmarge, so Brückmann, will sich der LWV vornehmen und damit seine bisherige Strategie konsequent fortsetzen. Ende 2005 erhielten 6.630 Menschen mit Behinderung Leistungen für das Betreute Wohnen, Tendenz steigend. Auch bei einem weiteren wichtigen Punkt besteht Übereinstimmung zwischen den Prüfern und dem Kommunalverband: Wegen der besseren Steuerungsmöglichkeiten sollte die Leistungsgewährung "aus einer Hand" für ambulante, teilstationäre und stationäre Hilfen erfolgen. Die derzeitige vertragliche Regelung mit dem Hessischen Sozialministerium und den Kommunalen Spitzenverbänden, die dem LWV die komplette Zuständigkeit beim Betreuten Wohnen überlässt, endet aber am 31. Dezember 2008. Mit dem Beschluss wurden der LWV-Landesdirektor und die für den SGB XII-Bereich verantwortliche Erste Beigeordnete beauftragt, Verhandlungen aufzunehmen, die eine Verlängerung der Vereinbarung über den bisherigen Zeitpunkt hinaus zum Ziel haben. Darüber hinaus will der LWV mit den Anbietern des Betreuten Wohnens ein Anreizsystem vereinbaren, um die Umsteuerung zu beschleunigen.

Schlanke Verwaltung

Kritikpunkte machte der Prüfbericht in der Aufbau- und Ablauforganisation der LWV-Hauptverwaltung aus. Diese bezog sich in einem entscheidenden Punkt auf das Verhältnis der Personalstärke bei den "Querschnittsaufgaben" (Personal, Organisation, Finanzen etc.) zu den "Fachaufgaben" (Leistungsbereiche). "Unser Ziel ist es hier, zu einer schlanken Querschnittsverwaltung zu kommen, Optimierungspotenziale haben wir bereits in den Organisationseinheiten ausgemacht und sie, wo es zeitnah möglich war, schon umgesetzt", hob Brückmann hervor. Die bis Ende 2006 erreichte Verringerung des Personaleinsatzes von 16 Stellen bedeute, dass bereits über 750.000 Euro bei den Personalausgaben erwirtschaftet worden seien. Der eingeschlagene Weg werde konsequent fortgesetzt, so der LWV-Chef. (jda)