Wenn durch Unfall oder Krankheit jüngere Menschen behindert und pflegebedürftig werden, sind Angehörige und Freunde oft ratlos. Da die Entscheidung für eine vollstationäre Versorgung mit erheblichen Kosten verbunden ist, besteht die Möglichkeit, die Übernahme der nicht gedeckten Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe zu beantragen.
Was ist ein Wohnpflegeheim?
Wo können Sie Hilfe erhalten?
Was umfasst die Hilfe?
Welche Alternativen gibt es?
Schritte zur Leistung
Soziale Landkarte
In Hessen hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen dafür Sorge getragen, dass Wohnpflegeheime gegründet wurden. Diese sind speziell auf die Bedürfnisse von behinderten, pflegebedürftigen jüngeren Menschen zugeschnitten.
Die Zuständigkeit zur Gewährung von Sozialhilfe in diesen Einrichtungen liegt ebenfalls in der Zuständigkeit des LWV Hessen.
Bei einer Kostenübernahme für die Betreuung in einem Wohnpflegeheim wird von uns der Pflegesatz als Hauptleistung übernommen. Als Nebenleistung wird ein Barbetrag zur persönlichen Verwendung monatlich gezahlt. Darüber hinaus werden von uns noch die Kosten für die von den jeweiligen Einrichtungen angebotenen tagesstrukturierenden Maßnahmen übernommen.
Bitte beachten Sie: Diese Leistung ist Sozialhilfe. Wir müssen deshalb prüfen, ob Sie die Kosten ganz oder zumindest zu einem Teil selbst zahlen können. Mehr dazu finden Sie unter Kostenbeteiligung von Leistungsberechtigten und Angehörigen.
Wir möchten gerne vermeiden, dass sich jüngere Menschen grundsätzlich und endgültig für eine vollstationäre Unterbringung in einem Wohnpflegeheim entscheiden, weil sie keine Alternativen kennen.
Wir möchten Sie daher an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass wir gerade für jüngere Menschen noch folgende Möglichkeiten sehen:
Zu den Antragsformularen
Die Soziale Landkarte gibt Auskunft über Adressen von Einrichtungen, Diensten und Anlaufstellen in Hessen für