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TAGESAUFENTHALTSSTÄTTEN

TAGESAUFENTHALTSSTÄTTEN

Tagesaufenthaltsstätten bieten Unterstützung in vielerlei Hinsicht für wohnungslose Menschen. Sie können tagsüber dort duschen, Wäsche waschen, ihre Sachen sicher aufbewahren, sich in geheizten Räumen aufhalten, zur Ruhe kommen, Getränke und eine Mahlzeit einnehmen. Damit helfen Tagesaufenthaltsstätten, Wohnungslosigkeit oder das Leben in unsicheren Wohnverhältnissen und deren Folgen abzumildern. Außerdem haben wohnungslose Menschen die Möglichkeit, hier eine Postadresse zu erhalten.

Für alle Probleme, die das Leben auf der Straße mit sich bringt, stehen in den Tagesaufenthaltsstätten Ansprechpartner zur Verfügung. Viele der wohnungslosen Menschen haben mit körperlichen und seelischen Problemen zu kämpfen. Ärztliche Hilfe oder psychosoziale Beratung werden bei Bedarf vermittelt. 

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Tagesaufenthaltsstätten sind ein offenes Angebot für wohnungslose Menschen. Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen. 

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Als überörtlicher Träger ist der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen zuständig für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII). Ihre Ansprechperson beim LW ist

    Jonas Neuendorff
    Fachbereich Überregionale Leistungen
    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801- 437
    E-Mail jonas.neuendorff@lwv-hessen.de

    Tagesaufenthaltsstätten für wohnungslose Menschen stehen in jeder kreisfreien Stadt und nahezu in jedem Landkreis als Anlaufstelle zur Verfügung. Adressen finden Sie hier.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Tagesaufenthaltsstätten sind ein niedrigschwelliges Angebot für wohnungslose Menschen. Ein Antrag zur Nutzung ist nicht erforderlich.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Die Tagesaufenthaltsstätten verfügen über Ruheräume, Duschen, eine Essensausgabe oder Selbstversorgerküche, über Kleiderkammern, die Möglichkeit zur Gepäckaufbewahrung, Waschmaschinen und Wäschetrockner.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen helfen Menschen dabei, sich wieder niederzulassen. Sie informieren und unterstützen, wenn die Klienten Leistungen beantragen, begleiten sie bei Behördengängen, bei der Wohnungs- und Arbeitssuche oder bei der Suche nach einem Therapieplatz. Dabei kooperieren die Beratungsstellen mit anderen Angeboten wie der Sucht- oder Schuldnerberatung.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Die persönliche Beratung und Unterstützung sind kostenfrei. Lediglich für Getränke, Mittagessen usw. wird ein kleiner Betrag vor Ort erhoben.

    Die 40 Tagesaufenthaltsstätten und Beratungsstellen für alleinstehende Wohnungslose in Hessen werden zu rund 95 Prozent vom LWV finanziert. Tagesaufenthaltsstätten sind in jeder kreisfreien Stadt und in nahezu jedem Landkreis eingerichtet. Adressen finden Sie hier.

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