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Wie unterstützt der LWV?

Wie unterstützt der LWV?

Menschen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), wenn sie sich nicht selbst helfen können.

Ein besonderes Lebensverhältnis ist z. B. gegeben bei

  • fehlender oder nicht ausreichender Wohnung
  • ungesicherter wirtschaftlicher Lebensgrundlage
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (z.B. Justizvollzugsanstalt, Maßregelvollzug)
  • gewaltgeprägten Lebensumständen
  • sonstigen nachteiligen Lebensumständen

Soziale Schwierigkeiten bestehen, wenn das Leben in der Gemeinschaft durch ausgrenzendes Verhalten der Betroffenen selbst oder anderer wesentlich eingeschränkt ist. Dies insbesondere im Zusammenhang mit der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung, der Erlangung oder Sicherung eines Arbeitsplatzes, mit familiären oder anderen sozialen Beziehungen oder mit Straffälligkeit.

Ziele der Leistungen sind die Befähigung Betroffener zur Selbsthilfe, deren Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und die Führung eines menschenwürdigen Lebens.

Leistungen

Die Leistungen umfassen alle notwendigen Maßnahmen, um die sozialen Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten.

Dazu zählen:

  • Fachberatung und Wohnraumhilfe (Beratung und persönliche Betreuung für Betroffene und ihre Angehörigen, Hilfen zur Erlangung und Beschaffung einer Wohnung, Sicherstellung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage, Einleitung der Schuldenregulierung und vieles mehr)
  • Tagesaufenthaltsstätten (Hilfen zur Bewältigung des Alltags, Gewährleistung des Zugangs zu medizinischer Versorgung, Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten und vieles mehr)
  • Stationäres Wohnen
  • Betreutes Wohnen

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

 

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