Logo LWVblog

Begleitetes Wohnen in Familien

Begleitetes Wohnen in Familien

Menschen mit Behinderungen, die nicht selbstständig wohnen können, aber außerhalb einer besonderen Wohnform leben möchten, können sich für eine Gastfamilie entscheiden. Im Begleiteten Wohnen in Familien (BWF) wird die behinderte Person in den Tagesablauf der Gastfamilie integriert. Dies ermöglicht eine eigenständige Lebensführung, verbunden mit der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Ziele

Je nach persönlichen Fähigkeiten und Ressourcen kann das neue Familienmitglied im üblichen familiären Rahmen an hauswirtschaftlichen Arbeiten und alltäglichen Aufgaben beteiligt werden. Ziel ist, dass der behinderte Mensch seine Kompetenzen erweitert und eine selbstständigere Lebensführung entwickelt.

Der behinderte Mensch wie auch die Gastfamilie werden durch Fachkräfte des Trägers des Begleiteten Wohnens unterstützt. Diese beraten und begleiten im Rahmen von Hausbesuchen.

Gastfamilie werden

Familien, Paare und auch Einzelpersonen können Gastfamilie werden. Sie sollten dazu bereit sein, den/die Menschen mit Behinderungen in ihren Familienalltag einzubeziehen und zu unterstützen. Gastfamilien erhalten eine finanzielle Unterstützung.

Um Gastfamilie werden zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Unter anderem sollen die Familien

  • Laien auf dem Gebiet der Unterstützung behinderter Menschen sein,
  • einen geeigneten Wohnraum (mindestens ein möbliertes Zimmer) zur Verfügung stellen,
  • keine rechtliche Betreuung (nach §§ 1896 ff. BGB) für den aufgenommenen Menschen mit Behinderungen ausüben,
  • die Kooperation und die Einhaltung von Absprachen zwischen dem aufgenommenen Menschen (bzw. seinem rechtlichen Betreuer oder Betreuerin) und den Fachkräften unterstützen,
  • Hausbesuche durch die Fachkräfte ermöglichen, so oft sie für erforderlich gehalten werden. Die Familie kann sich in Problemsituationen jederzeit an die Fachkräfte wenden.

Weitere Unterstützung

Für die Teilnahme am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben und/oder zur Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten kann zusätzlich eine Assistenz als Leistung zur sozialen Teilhabe beim LWV Hessen beantragt werden.

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Die Voraussetzungen sind erfüllt, wenn Sie durch eine wesentliche Behinderung wesentlich in der sozialen Teilhabe eingeschränkt sind.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Ihre Ansprechpartner beim LWV Hessen in den Regionen
     

    • Stadt Kassel
    • Landkreis Kassel
    • Landkreis Fulda
    • Landkreis Hersfeld-Rotenburg
    • Schwalm-Eder-Kreis
    • Landkreis Waldeck-Frankenberg
    • Werra-Meißner-Kreis

    Sabrina Pflüger
    Teilhabe Nord-Ost

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2165
    E-Mail sabrina.pflueger@lwv-hessen.de

     

    • Landkreis Gießen
    • Lahn-Dill-Kreis
    • Landkreis Marburg-Biedenkopf
    • Vogelsbergkreis
    • Wetteraukreis

    Rainer Scheichenost
    Teilhabe Mitte

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2311
    E-Mail rainer.scheichenost@lwv-hessen.de

     

    • Stadt Frankfurt
    • Hochtaunuskreis
    • Landkreis Limburg-Weilburg
    • Main-Taunus-Kreis
    • Rheingau-Taunus-Kreis
    • Stadt Wiesbaden

    Rafael Kreuzer
    Teilhabe Südwest

    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 326
    E-Mail rafael.kreuzer@lwv-hessen.de

     

    • Landkreis Bergstraße
    • Stadt Darmstadt
    • Landkreis Darmstadt-Dieburg
    • Landkreis Groß-Gerau
    • Main-Kinzig-Kreis
    • Odenwaldkreis
    • Stadt Offenbach
    • Landkreis Offenbach

    Sybille Schwahn
    Teilhabe Südost

    Regionalverwaltung Darmstadt
    Steubenplatz 16
    64293 Darmstadt
    Telefon 06151 801 - 314
    E-Mail sybille.schwahn@lwv-hessen.de

     

    Sie kommen aus Hessen und leben oder arbeiten in einem anderen Bundesland, dann wenden Sie sich an

    Nicola Behnken
    Überregionale Leistungen

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2722
    E-Mail nicola.behnken@lwv-hessen.de


    Für Menschen, die Leistungen des sozialen Entschädigungsrechts erhalten

    Ariane Kroll
    Hauptfürsorgestelle

    Hauptverwaltung Kassel
    Ständeplatz 6 - 10
    34117 Kassel
    Telefon 0561 1004 - 2242
    E-Mail ariane.kroll@lwv-hessen.de

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die dazugehörigen Anlagen als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

     

    Bitte reichen Sie außerdem ein:

    • Vorhandene aktuelle ärztliche Unterlagen (z. B. Arztberichte, Entlassungsberichte von Kliniken)

    Falls die eingereichten Unterlagen für die Bearbeitung Ihres Antrags nicht ausreichen sollten, beauftragt der LWV Hessen eine fach- oder amtsärztliche Begutachtung. Diese ist für Sie kostenfrei.

    Wenn Ihnen keine Unterlagen vorliegen, können Sie zur Beschleunigung  des Verfahrens direkt die Einverständniserklärung zur ärztlichen Begutachtung herunterladen, ausfüllen, lokal auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte vergessen Sie nicht, die Unterlagen zu unterschreiben, ehe Sie sie dem LWV Hessen zusenden.

    Unter der oben aufgeführten Frage „An wen kann ich mich wenden?“ finden Sie die für Sie zuständige Ansprechperson beim LWV Hessen.

    Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Der Fachdienst zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des LWV Hessen oder auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Leistungserbringers erstellen gemeinsam mit dem behinderten Menschen einen individuellen Teilhabeplan. Die Bedarfe, Wünsche und Ziele des behinderten Menschen und die dafür benötigten Leistungen werden ermittelt und im Teilhabeplan festgehalten.

    Der behinderte Mensch lebt in einer vom LWV Hessen anerkannten Gastfamilie und wird, wie auch die Familie, durch pädagogische Fachkräfte des Trägers des Begleiteten Wohnens betreut.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Leistungsberechtigte müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.