Logo LWVblog

Neuigkeiten

Neuigkeiten

Psychosoziale Beratungsstellen

LWV übernimmt komplette Förderung


Drei Klienten im Offenen Café der PSKB des OIKOS Sozial- und Teilhabezentrums in Schwalmstadt-Ziegenhain

Klienten im Offenen Café der PSKB des OIKOS Sozial- und Teilhabezentrums in Schwalmstadt-Ziegenhain (Foto: OIKOS)

16.01.2024

Kassel (lwv): Zum Beginn dieses Jahres hat der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen die Finanzierungsanteile der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte für die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) übernommen. Zudem soll der LWV mit den Trägern der PSKB, den Kreisen und Städten eine konzeptionelle Weiterentwicklung der PSKB sowie eine landesweit einheitliche Finanzierungssystematik entwerfen. Das hat die Verbandsversammlung des LWV in ihrer letzten Sitzung des Jahres 2023 beschlossen. Im Vorfeld hatte bereits der LWV-Verwaltungsausschuss eine Erhöhung des einwohnerbezogenen Grundförderbetrags der PSKB ab 2024 beschlossen, um den Preissteigerungen und erhöhten Aufwendungen im Bereich der Personalkosten auch bei den PSKB Rechnung zu tragen. Sie erhalten jetzt 0,52 Euro pro Einwohner in ihrem jeweiligen Versorgungsgebiet.

Hintergrund für die Übernahme der PSKB-Finanzierung sind die neuen Zuständigkeitsregelungen im Hessischen Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IX (HAG/SGB IX) seit Januar 2020. Diesen Zuständigkeitswechsel haben die Kommunalen Spitzenverbände und der LWV Hessen zum Anlass genommen, um aus verwaltungsorganisatorischen Gründen Neuregelungen zu den Finanzierungen der Frühförderung, der sogenannten Offenen Hilfen (beispielsweise Familienentlastende Dienste) und der PSKB zu beschließen: Der LWV zieht sich aus der Finanzierung der Offenen Hilfen und der Frühförderung zurück, da für diese Leistungsberechtigten die Landkreise bzw. kreisfreien Städte zuständig sind. Dafür stellt der LWV die Bezuschussung der PSKB zukünftig allein sicher. Diese Veränderungen sind für alle weitgehend kostenneutral.

Nach der Umstellung der Finanzierung wird der LWV Hessen dann mit den Trägern der PSKB – in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration – landesweit neue Konzeptionen und Finanzierungen erarbeiten, die grundsätzlich einheitlichen Prinzipien folgen. Dabei sollen sie sicherstellen, dass regionale Besonderheiten und die Einbindung der PSKB in regionale Netzwerke psychosozialer Versorgungsstrukturen berücksichtigt werden.

Hintergrund Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen

Als niedrigschwelliges ambulantes Angebot sind die PSKB ein wesentlicher Teil der gemeindepsychiatrischen Versorgung: Psychisch kranke Menschen und deren Angehörige finden hier – oft im Anschluss an einen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik – vorübergehend oder auch langfristig Unterstützung.

48 verschiedene Träger unterhalten in ganz Hessen mehr als 70 PSKB. Hier können die Menschen Kontakte knüpfen, sich untereinander austauschen oder mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern reden, die sie auch an weiterführende Angebote in der Region vermitteln. In den PSKB wird den Menschen zudem geholfen, ihren Tag zu strukturieren und etwa mit wechselnden Freizeit- und Gruppenaktivitäten gemeinsam zu gestalten. Damit stärken die PSKB die soziale Teilhabe der Menschen. Die PSKB arbeiten unbürokratisch und auf Wunsch anonym: Das Angebot ist offen und ohne verbindliche Teilnahme.


< Vorige Nachricht