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GmbH-Gründungen: Wichtiges Etappenziel erreicht

Am 4. Dezember haben sich die Tarifparteien nach über 12-stündigen Verhandlungen auf gemeinsame Eckpunkte zum Personalüberleitungstarifvertrag und zu einer Vereinbarung zwischen LWV und Gewerkschaften verständigt. Die Eckpunkte sollen die Gründung einer strategischen Managementholding GmbH sowie die Umwandlung der sieben bisher als Eigenbetriebe geführten Zentren für Soziale Psychiatrie und des Sozialpädagogischen Zentrums Kalmenhof in gemeinnützige GmbHs flankieren. In der Einigung sieht LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann ein ganz wichtiges Etappenziel des Umstrukturierungsprozesses erreicht.

Man kann es schon als Durchbruch sehen: Als am 4. Dezember nach einem 12-stündigen Verhandlungsmarathon endlich Einigung erzielt wird, ist unter den Beteiligten deutlich Erleichterung zu verspüren. Nach mehreren Verhandlungsrunden innerhalb eines Jahres konnten sich LWV und Gewerkschaftsvertreter von ver.di, der dbb-Tarifunion sowie des Marburger Bundes auf Eckpunkte eines Personalüberleitungstarifvertrages verständigen, der für die Beschäftigten der künftigen GmbHs gelten soll. Mit der Einigung sei die Zukunftsfähigkeit der LWV-Gesellschaften gestärkt worden, sagte LWV-Chef Brückmann. Die Kliniken und die anderen Betriebszweige könnten sich nun besser auf den verschärften Wettbewerb unter den Krankenhäusern und bei sozialen Dienstleistungen vorbereiten. Zur Arbeitsplatzsicherheit und zur Fortgeltung des tariflichen Rahmens seien weitgehende Forderungen der Beschäftigten aufgenommen worden. Die Eckpunkte in Kurzform:

  • Die neu gegründeten gGmbHs treten in alle bestehenden Arbeits-, Ausbildungs- und Praktikantenverträge ein.

  • Diese übernehmen auch alle bestehenden Gesamtdienstvereinbarungen, Dienstvereinbarungen und Integrationsvereinbarungen.

  • Erworbene Beschäftigungs- und Dienstzeiten bleiben auch bei einem künftigen Wechsel von Beschäftigten zwischen den einzelnen LWV-Gesellschaften, der Holding bzw. dem LWV Hessen erhalten.

  • Die Holding bleibt Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband, somit gelten die von der VKA abgeschlossenen Tarifverträge weiter.

  • Die Holding bleibt Mitglied in der Zusatzversorgungskasse.

  • Keine betriebsbedingten Kündigungen wegen des Betriebsübergangs.

  • Der Bildung eines Konzernbetriebsrates wird zugestimmt.

  • Die Arbeitnehmer erhalten ein Drittel der Sitze im Aufsichtsrat der LWV Holding GmbH.

  • Keine Anwendung des § 118 BetrVG in den gGmbHs.

Die Einigung muss im Januar noch in den Gremien der Tarifpartner behandelt werden, sie steht insoweit unter deren Genehmigungsvorbehalt. (jda)