Logo LWVblog

Für Erhalt des LWV als überörtlicher Sozialhilfeträger – für leistungsfähige Unternehmen

Verbandsversammlung beschloss zu Zukunftsfragen

Einen "schärferen Ton" konstatierten Medienbeobachter bei der Juli-Plenartagung der LWV-Verbandsversammlung, des Hessischen Sozialparlaments. In der Tat waren unterschiedliche Überzeugungen bei vielen Themen der Tagesordnung festzustellen, gab es kontroverse Debatten, insbesondere zu den "Zukunftsthemen" beim sozialen Dienstleister LWV. Dass dennoch auf Gemeinsamkeiten aufgebaut werden kann aber zeigen Beschlüsse zu den Rechtsformänderungen der Einrichtungen, zum Erhalt des Verbandes als Träger der überörtlichen Sozialhilfe und zur Finanzierung dieser Aufgaben: Für drei Beschlussvorlagen gab es im Plenum am Ende einer langen Sitzung Einstimmigkeit.

Weiterhin öffentlich-rechtlich, künftig aber als GmbHs

Einstimmig sprachen sich die Abgeordneten dafür aus, die gegenwärtig noch als "optimierte Eigenbetriebe" geführten Zentren für Soziale Psychiatrie (ZSP) und das Sozialpädagogische Zentrum Kalmenhof in Idstein zum 1. Januar 2006 in gemeinnützige GmbHs umzuwandeln, wie dies bereits 1998 bei vier Kliniken geschehen ist. Sie bleiben trotz der Umwandlung in eine Rechtsform des privaten Rechts auch künftig in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Für den Ersten Beigeordneten und künftigen LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann der richtige Weg, da die Entscheidung Empfehlungen der Gutachter aufgreife. Die Experten hätten dazu geraten, zum Zukunftskonzept des LWV für seine Einrichtungen möglichst kurzfristig zu entscheiden, um so die Einrichtungen als leistungsfähige, wirtschaftliche und wettbewerbsfähige Unternehmen zu erhalten. An den Verwaltungsausschuss des LWV erging der Auftrag, über den Kommunalen Arbeitgeberverband mit der zuständigen Gewerkschaft ver.di Verhandlungen für einen Überleitungstarifvertrag aufzunehmen. Zur Vorbereitung weiterer Entscheidungen zur Reform der LWV-Unternehmensgruppe soll ein Umsetzungsbeirat eingerichtet werden. Auch soll der Verwaltungsausschuss darauf hinwirken, dass die Einrichtungen ihr Leistungsspektrum und ihre Kostenstrukturen optimieren. Erwartet werden innovative Konzepte und zukunftsorientierte Marketingstrategien, die deren Wettbewerbsfähigkeit in der Region langfristig sichern. Eine dahingehende Beschlussfassung hatte der Verwaltungsausschuss dem Hessischen Sozialparlament zuvor empfohlen und damit Empfehlungen zweier vom LWV eingeholter Gutachten "zur Neuordnung der betrieblichen Organisation und strategischen Steuerung der Einrichtungen des LWV" aufgegriffen. Die Abgeordneten beschlossen, auf Aus- und Umgründungen von Teilen einzelner Einrichtungen so lange zu verzichten, bis Entscheidungen zur künftigen strategischen Entwicklung der LWV-Unternehmensgruppe getroffen werden können. Neben den Einrichtungen soll auch das LWV-Fortbildungszentrum in Gießen ab dem 1. Januar 2006 als GmbH geführt werden.

Weiterhin überörtlicher Sozialhilfeträger

Einstimmigkeit unter allen Fraktionen der Verbandsversammlung herrschte auch bei der Abstimmung zu einem knapp gehaltenen Antrag, der auf die Beratungen in der von der Hessischen Sozialministerin Silke Lautenschläger eingesetzten Arbeitsgruppe zur LWV-Reform Bezug nimmt: Die Abgeordneten wollen, dass der LWV weiterhin für das Bundesland Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger fungiert und setzten damit einen Kontrapunkt zu solchen Forderungen, die auch eine Auflösung des Kommunalverbandes nicht ausschließen wollen. Bereits mehrfach hatten sich die Parlamentarier in den vergangenen Jahren gegen die ungerechte Finanzierung der Behindertenhilfe gewandt, die einen übergroßen Anteil den Kommunen überlässt. Forderungen, zu einer solidarischen Form der Finanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe zu gelangen, reichen dabei von einer Änderung des Finanzausgleichs bis hin zu einem Bundesleistungsgesetz und beziehen sich vor allem auf die "Enthaltsamkeit" des Bundes. Einen neuen Anlauf hat die Verbandsversammlung im Juli durch Verabschiedung einer von allen Fraktionen unterstützten Resolution zur Einführung eines Teilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen unternommen. Das Hessische Sozialparlament schloss sich damit einem Vorschlag des "Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge" an, der bereits von weiteren Sozialhilfeträgern, Verbänden der Behindertenhilfe und Selbsthilfegruppen unterstützt wird. "Das Konzept eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes würde die Finanzierbarkeit der Behindertenhilfe absichern helfen, denn bis zum Jahr 2010 nimmt die Zahl behinderter Menschen aus demografischen Gründen weiter deutlich zu", stellten LWV-Landesdirektor Lutz Bauer und Erster Beigeordneter Uwe Brückmann übereinstimmend fest und wiesen auf eigene, erfolgreiche Bemühungen des LWV zur Kostendämpfung, wie dem Ausbau des Betreuten Wohnens, hin. Der LWV arbeite an weiteren innovativen Instrumenten wie Zielvereinbarungen mit den Leistungserbringern und regionalen Budgets, um Einsparpotentiale erkennen und nutzen zu können. (jda/rvk)

Reformkonzept

"Eine so komplexe Aufgabe wie die Eingliederungshilfe für Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen muss auch künftig ebenso ziel- und bedarfsgerecht wie wirksam und kostengünstig wahrgenommen werden. Ein Reformmodell sollte daher über technokratische Zuständigkeitsregelungen hinausgehen und auf Kooperation und Vernetzung setzen." Die Diskussion in der von der Hessischen Sozialministerin eingesetzten Arbeitsgruppe hat Landesdirektor Lutz Bauer im Juli bewogen, ein Reformmodell zur künftigen Aufgabenverteilung zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten als örtlichen und dem LWV als überörtlichem Träger der Behindertenhilfe in Hessen zu entwickeln. Kernstück des Konzeptes: Über so genannte Regionalbudgets sollen Kooperation und Vernetzung von örtlicher und überörtlicher Ebene verbessert werden. "Damit sichern wir auf der einen Seite eine qualifizierte und effiziente Einzelfallhilfe durch den sozialen Dienstleister LWV. Auf der anderen Seite gestalten die örtlichen Träger auf der Grundlage 'synergiefähiger' Regionalbudgets durch Zielvereinbarungen beider Sozialhilfeträger mit und profitieren so direkt von Kosteneinsparungen." Dieses Modell habe den Vorteil, dass die anerkannten personellen und fachlichen Strukturen des LWV weiter genutzt werden könnten und nicht 26-mal vor Ort neu aufgebaut werden müssten. Das Konzept des scheidenden LWV-Chefs sieht Regionalbudgets für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt vor, die mit Zielvereinbarungen zur Kostenunterschreitung verbunden werden. Durch Synergieeffekte erzielte Einsparungen sollen zu 50 % der örtlichen Ebene zufließen, die anderen 50 % dienen letztlich auch zur Absenkung der Verbandsumlage. Durch das Reform-Modell entstehe für Kreise und Städte ebenso wie für den Kommunalverband LWV eine Gewinn-Situation – "Vor allem aber gewinnen die Menschen, die Hilfe benötigen". Das Hessische Sozialministerium signalisierte Interesse an dem Papier. Es soll laut Staatssekretär Gerd Krämer demnächst ausführlich in der Arbeitsgruppe zum künftigen Aufgabenzuschnitt des LWV beraten werden. (jda)

LWV fordert Teilhabegeld – Kernpunkte der Resolution

"Der Landeswohlfahrtsverband ist einer der größten Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Gemeinsam mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und den Interessenverbänden der behinderten Menschen ist er um eine ständige fachliche Weiterentwicklung der Leistungsangebote bemüht. Als Leistungsträger stellt er aber auch fest, dass er insbesondere durch die ständige Zunahme der Leistungsfälle die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit erreicht. Die durchschnittlichen jährlichen Steigerungsraten der Aufwendungen für Menschen mit Behinderungen beliefen sich bundesweit in den letzten Jahren auf ca. 5 % und mehr. Gefährdet ist nicht nur die notwendige inhaltliche Fortentwicklung der Hilfen für Menschen mit Behinderungen, sondern auch das bisher erreichte Niveau der Leistungen. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge hat bereits Anfang 2003 in seiner Stellungnahme "Entwicklung der Sozialhilfeausgaben für Menschen mit Behinderungen - Der Bundesgesetzgeber muss tätig werden!" deshalb die Einführung neuer Finanzierungsgrundlagen gefordert. Inzwischen hat er eine Empfehlung zur Einführung eines bundesfinanzierten Teilhabegeldes für Menschen mit Behinderungen und zu dessen Finanzierung abgegeben. Sie zeigt auf, wie die bestehenden Finanzierungssysteme ergänzt werden können und so eine weitere Realisierung der behinderungspolitischen Zielsetzung ermöglicht wird. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen fordert deshalb ebenso wie die Landschaftsverbände NRW und die (weiteren) Höheren Kommunalverbände, die Bundes- und Landesparlamente auf, sich umgehend mit der Empfehlung auseinander zu setzen und sie in ihren Kernpunkten umzusetzen."

Aus optimierten Eigenbetrieben werden gemeinnützige GmbHs:

  • ZSP Rheinblick, Eltville

  • ZSP Mittlere Lahn, Gießen

  • ZSP Kurhessen, Bad Emstal

  • ZSP Haina (Kloster)

  • ZSP Am Mönchberg, Hadamar

  • ZSP Philippshospital, Riedstadt

  • ZSP Bergstraße, Heppenheim

  • SPZ Kalmenhof, Idstein

Sie wurden bereits 1998 in gGmbHs umgewandelt:

  • ZSP Rehbergpark Herborn gGmbH

  • ZSP Hochtaunus gGmbH, Friedrichsdorf

  • Klinikum Weilmünster gGmbH

  • Orthopädische Klinik Kassel gGmbH

Überwiegend unter dem Dach der ZSP betreibt der LWV mehr als 30 fachlich selbstständige Kliniken, Wohn- und Pflegeheime sowie Heilpädagogische Einrichtungen. Er ist damit größter Krankenhausträger im Bundesland Hessen und deckt rund 60 % der psychiatrischen Regelversorgung ab. (jda)