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Der LWV ist dabei

Einheitliche Behördennummer 115

Einheitliche Behördennummer 115

Der LWV ist dabei

Tausend Fragen ein Ansprechpartner. Die Idee der einheitlichen Behördennummer 115 ist bestechend: Bürgerinnen und Bürger, die Informationen zu einer öffentlichen Dienstleistung benötigen, wählen die 115 und haben sofort einen Gesprächspartner an der Leitung, der die Fragen kompetent beantwortet unabhängig von Zuständigkeitsfragen.

Zurzeit können über 45 Millionen Bürger in Deutschland die 115 wählen und ihre Fragen stellen. In Hessen kann die 115 von überall erreicht werden. Dort haben die Städte Frankfurt, Offenbach und Kassel sowie der Main-Taunus-Kreis und der Kreis Fulda 115-Servicecenter eingerichtet.

Informationen zu den Aufgaben des LWV Hessen

Bürgerinnen und Bürger, die die 115 anrufen, erhalten auch Informationen zu den Aufgaben des LWV Hessen. Mit dem Servicecenter der Stadt Kassel hat der LWV Hessen dazu einen Kooperationsvertrag abgeschlossen.

Für gehörlose und hörbehinderte Menschen und in Leichter Sprache

Mithilfe des Öffnet externen Link in neuem Fenster115-Gebärdentelefons können auch gehörlose und hörbehinderte Menschen die einheitliche Behördennummer nutzen. Zum 115-Gebärdentelefon gibt es auch drei Hinweise in Leichter Sprache zu den Themen:

Das Wichtigste zur 115

  • Was ist die einheitliche Behördennummer 115?

    Was ist die einheitliche Behördennummer 115?

    Bundesweit gibt es heute etwa 20.000 Behörden von Bund, Ländern und Kommunen. Für diese Behörden sind zahlreiche Rufnummern in Gebrauch. Mit der einheitlichen Behördennummer 115 gehört die Suche nach der richtigen Rufnummer der Vergangenheit an.

  • Welche Informationen erhalte ich dort?

    Welche Informationen erhalte ich dort?

    Die in Verwaltungsfragen versierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 115-Servicecenters informieren zu allen öffentlichen Dienstleistungen. Ob Fragen zum Personalausweis, zum Blindengeld, zur Kfz-Zulassung oder zur Kriegsopferfürsorge unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie umfassend und freundlich Auskunft.

  • Wer kann die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

    Wer kann die Dienstleistung in Anspruch nehmen?

    In Hessen können alle Bürgerinnen und Bürger die einheitliche Behördennummer 115 wählen.

  • Was kostet die Dienstleistung?

    Was kostet die Dienstleistung?

    Die telefonische Information selbst ist kostenfrei. Die Nummer 115 ist sowohl aus dem Festnetz als auch aus mehreren Mobilfunknetzen zum Ortstarif und damit über Flatrates kostenlos erreichbar. Viele Mobilfunkanbieter haben ihre Preise den Festnetztarifen angepasst. Über die Tarife der 115 entscheiden die Anbieter letztendlich jedoch selbst. Eine verbindliche Auskunft zu den entstehenden Anrufkosten erhalten Sie daher bei Ihrem Anbieter.

  • Wann ist das Servicecenter erreichbar?

    Wann ist das Servicecenter erreichbar?

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 115-Servicecenter sind montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr zu erreichen. Das 115-Servicecenter in Kassel ist zusätzlich samstags von 9 bis 13 Uhr erreichbar.

  • Wie schnell erhalte ich Auskunft?

    Wie schnell erhalte ich Auskunft?

    115-Anrufe werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Priorität angenommen und nach Möglichkeit direkt beantwortet. Falls die Informationen nicht sofort zur Hand sind, wird ein Rückruf innerhalb von 24 Stunden zugesagt.

  • Wann sollte ich die 115 nicht wählen?

    Wann sollte ich die 115 nicht wählen?

    Sie sollten die 115 nicht wählen, wenn Ihnen die Ansprechperson in einer konkreten Angelegenheit bekannt ist. Diese sollten Sie weiterhin direkt anrufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des 115-Servicecenters informieren Sie umfassend sie können aber keine Sachbearbeitung übernehmen.