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FÜR BABYS & KLEINKINDER

FÜR BABYS & KLEINKINDER

In den ersten Lebensjahren werden entscheidende Weichen für die Entwicklung eines Kindes gestellt. Je früher Fördermaßnahmen bei Kindern mit beeinträchtigter Sehfähigkeit beginnen, umso größer ist das Entwicklungspotenzial.

Sehbehinderte oder blinde Kinder werden bis zum Schuleintritt von unseren Interdisziplinären Frühberatungsstellen begleitet und gefördert. Außerdem werden auch sehende Kinder gefördert, deren Eltern hochgradig sehbehindert oder blind sind. Den Eltern wird Beratung und Unterstützung angeboten.

Ziel ist, allen Kindern eine gute Chance auf eine möglichst optimale Sehentwicklung zu bieten und die Auswirkungen der Sehschädigung auf die Gesamtentwicklung zu vermindern.

Für die Familien ist diese Frühförderung und Beratung kostenfrei. Die Kosten der individuellen Einzelförderung werden bei Bedarf und auf Antrag vom zuständigen örtlichen Träger der Eingliederungshilfe übernommen.

Interdisziplinäre Frühberatungsstellen

Hessenweit werden diese Leistungen von vier Interdisziplinären Frühberatungsstellen (IFBSt) für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit erbracht, deren regionale Zuständigkeiten verbindlich geregelt sind. Zwei der Frühberatungsstellen befinden sich an Schulen in Trägerschaft des LWV Hessen: der Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg und der Hermann-Schafft-Schule in Homberg/Efze.

Bei den zwei weiteren Frühberatungsstellen handelt es sich um Angebote der Deutschen Öffnet externen Link in neuem FensterBlindenstudienanstalt in Marburg und des Öffnet externen Link in neuem FensterDiakonischen Werkes in Frankfurt am Main.

Schritte zur Leistung

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Bei Fragen können Sie sich an Ihren regional zuständigen Ansprechpartner der Interdisziplinären Frühberatungsstelle für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit wenden. Klicken Sie dafür auf Ihren Landkreis/kreisfreie Stadt in der interaktiven Hessenkarte weiter unten auf dieser Seite. Der begleitende Fachdienst der für Sie zuständigen Frühberatungsstelle vereinbart mit Ihnen einen Termin für eine Erstberatung und unterstützt Sie bei der Antragstellung.

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Die Rubrik befindet sich in der Überarbeitung.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Als Grundlage für die Zusammenarbeit aller Beteiligten wird zuerst ein Förder- und Behandlungsplan erstellt. Hier werden Maßnahmen und Ziele der Förderung und Behandlung festgelegt oder andere Empfehlungen besprochen. Dieser Plan kann dem Bedarf des Kindes entsprechend sehr unterschiedlich gestaltet sein.

    Die Förderung und die Betreuung finden in der häuslichen Umgebung, in der Frühberatungsstelle, in der kooperierenden Therapiepraxis, in der Kindertageseinrichtung, einzeln oder in Gruppen mit anderen Kindern, als themenzentrierte Einzelberatung oder in Elterngruppen statt.

    Sowohl mit den Eltern als auch im interdisziplinären Team erfolgt ein regelmäßiger Austausch über den Förderprozess.

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Fachbereich Überregionale Schulen
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Telefon 0561 1004 - 2328
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