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INTERNATE

INTERNATE

Der Schulträger LWV Hessen hat für sehgeschädigte oder blinde Schülerinnen und Schüler, die aus zeitlichen Gründen oder aufgrund ihrer individuellen Beeinträchtigungen nicht täglich seine Schulen erreichen können, Schülerheime eingerichtet. Er hält Internatsplätze an den Schulen in Homberg/Efze und Friedberg vor.

Auch Schulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Trägerschaft privater oder anderer öffentlicher Anbieter betreiben Schülerheime, so die Öffnet externen Link in neuem FensterCarl-Strehl-Schule der Deutschen Blindenstudienanstalt in Marburg.

Leistungen

Die Internate bieten auf der Grundlage von Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen nach § 75 Abs. 3 SGB XII den betreuten Schülerinnen und Schülern Unterkunft und Verpflegung sowie Wohnen und Betreuung während der Schulbesuchstage an.

Das Wohnheim der Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg bietet eine Betreuung an 365 Tagen pro Jahr an.

Schritte zur Leistung

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Hermann-Schafft-Schule
    Förderschwerpunkte Hören und Sehen
    Überregionales Beratungs- und Förderzentrum

    Am Schloßberg 1
    34576 Homberg/Efze
    Elke Kleimann
    Telefon 05681 7708 - 46
    Fax 05681 7708 - 18
    Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailinfo@hss-homberg.de
    Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.hss-homberg.de

    Johann-Peter-Schäfer-Schule
    Förderschwerpunk Sehen
    Überregionales Beratungs- und Förderzentrum

    Johann-Peter-Schäfer-Straße 1
    61169 Friedberg
    Michael Schmitz
    Telefon 06031 608 - 105

    Elke Dörle
    Telefon 06031 608 - 106
    Fax 06031 608 - 499
    Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailsekretariat@jpss-fb.de
    Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.blindenschule-friedberg.de

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    • Leitet Herunterladen der Datei einAntrag auf Bewilligung von Sozialhilfe
    • Gutachten zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, ggf. Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs
    • Leitet Herunterladen der Datei einAmts-/fachärztliche Stellungnahme zum Nachweis der vorliegenden Behinderung und/oder aktuelle Arztbriefe
    • ggf. Stellungnahme der abgebenden Schule
    • Stellungnahme der Eltern, warum die beantragte Maßnahme aus ihrer Sicht erforderlich ist
    • Kopie des letzten Zeugnisses
    • Kopie Schwerbehindertenausweis

    Beim Besuch von weiterführenden Schulen mit Internatsunterbringung sind die Eltern aufgefordert, einen BAföG-Antrag zu stellen und die Übernahme der Fahrtkosten gem. § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) beim zuständigen Schulamt zu beantragen.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Die Internate bieten den betreuten Schülerinnen und Schülern Unterkunft und Verpflegung sowie Wohnen und Betreuung während der Schulbesuchstage an.

Ansprechpartner

IHR KONTAKT ZU UNS

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Überregionale Schulen
Leiterin Kathrin Kappes-Kühnemuth
Telefon 0561 1004 - 2328
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailkontakte-schulen@lwv-hessen.de

Besucheradresse
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Überregionale Schulen
Ständeplatz 2
34117 Kassel

Postadresse
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Fachbereich Überregionale Schulen
34112 Kassel