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Wohnraum behindertengerecht anpassen

Wohnraum behindertengerecht anpassen

Auf Antrag können Leistungen für Wohnraum erbracht werden, wenn dieser zur Führung eines möglichst selbstbestimmten, eigenverantwortlichen Lebens verhilft und als Wohnraum dazu auch geeignet ist. Zentrales Anliegen sind Wohnraum-Anpassungen, die für die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind. Dies kann z. B. ein behindertengerechter Bad- und/oder Küchenumbau oder der Einbau eines Treppenlifts sein.

Leistungen werden nur erbracht, soweit diese behinderungsbedingt notwendig und der Höhe nach angemessen sind. Die Maßnahme muss eine angemessene Unterstützung zur Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit sein.

Bevor Leistungen der Eingliederungshilfe bewilligt werden können, ist vorrangig zu klären, ob andere Personen oder Leistungsträger (zum Beispiel Vermieter, Pflegekasse, KfW-Förderbank oder Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) die Finanzierung der Wohnraum-Anpassung übernehmen. 

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

     Leistungen für Wohnraum können Personen erhalten, die wesentlich behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Der Umbau muss wegen der Behinderung erfolgen, z. B. wegen Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung/Behinderung.

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Ihr hessenweit zuständiger Ansprechpartner beim LWV ist

    Stephan Lauer
    Funktionsbereich Spezialisierte Leistungen

    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 218
    Fax 0611 156 - 57218
    E-Mail stephan.lauer@lwv-hessen.de

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen
     

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ steht Ihnen das Antragsformular als PDF-Datei zur Verfügung. Sie können dieses hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

    Sie finden das oben genannte Antragsformular und die Ausfüllhinweise auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts unter 2. Eingliederungshilfe.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Die Leistungen werden in angemessenem Umfang als Sachleistung oder als Geldleistung erbracht.  

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Leistungsberechtigte Personen sowie Unterhaltsverpflichtete müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Weitere Informationen

Rechtliche Grundlagen

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.