FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER
Das Hessische Schulgesetz (HSchG) sieht als Regelfall vor, dass alle schulpflichtigen Kinder - mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf - in der allgemeinen Schule angemeldet und dort inklusiv beschult werden. Soweit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, können die Eltern die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragen.
Der LWV Hessen ist Träger von 15 Förderschulen mit überregionaler Bedeutung. Er verfolgt das Ziel, in ganz Hessen gleiche Standards bei der Förderung und der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf zu gewährleisten.
Die Förderschulen des LWV umfassen die Förderschwerpunkte:
- Hören
- Sehen
- kranke Schülerinnen und Schüler
- emotionale und soziale Entwicklung
- geistige Entwicklung