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Bundesteilhabegesetz & Inklusion

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) übersetzt den Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention in konkretes Sozialrecht: Jeder Mensch soll in allen Lebensbereichen selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben können.

Nähere Informationen finden Sie hier. 

Aktuelles & weitere Informationen

Aktuelle Themen wie der Zukunftssicherungsbeitrag (ZSB) und das Projekt Teilhabe Hessen (THH) bestimmen die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. Es gibt Rahmenverträge zu Finanzierung und Leistungen.

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Antrags- & Gesamtplanverfahren in der Eingliederungshilfe

Leistungen der Eingliederungshilfe müssen beantragt werden. Das Gesamtplanverfahren ist das gesetzlich geregelte Verwaltungsverfahren zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung.

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Der Personenzentrierte integrierte Teilhabeplan (PiT) Hessen

Der PiT ist das Instrument des LWV Hessen zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung. Er beschreibt den Bedarf einer leistungsberechtigten Person an Unterstützung für ein möglichst selbstständiges Leben.

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