Die Verbandsversammlung (VV) ist das oberste Organ des Verbandes. Als sogenanntes Hessisches Sozialparlament hat sie maßgeblichen Anteil an der Gestaltung der sozialen Infrastruktur in Hessen. Sie tritt etwa vierteljährlich im historischen Ständehaus in Kassel zusammen, dem Sitz der Haupt- und Regionalverwaltung Kassel des LWV Hessen.
Die Sitzungen der LWV-Verbandsversammlung sind öffentlich. Die Termine sowie die Tagesordnungen werden im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Für hörbehinderte Besucher gibt es im Ständesaal eine Induktionsvorrichtung. Bei Bedarf kann auch ein Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt werden. Wir bitten hörbehinderte Besucher, sich eine Woche vor der Sitzung per E-Mail oder per Fax anzumelden bei
LWV Hessen Integrationsamt
Gabriele Tölle
Telefon 0561 1004 - 2988
Fax 0561 1004 – 1988
E-Mail gabriele.toelle@lwv-hessen.de
Die XVI. Wahlperiode der Verbandsversammlung (VV) begann im November 2016 und läuft bis Oktober 2021. In ihrer konstituierenden Sitzung am 30. November 2016 haben die Abgeordneten Friedel Kopp aus Freiensteinau zum Präsidenten des Parlaments gewählt. Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie die Mitglieder vom
Verwaltungsausschuss und der
Ausschüsse wurden in der Sitzung der Verbandsversammlung am 1. Februar 2017 gewählt.
Bei zahlreichen wichtigen Entscheidungen liegt das Beschlussrecht ausschließlich bei der Verbandsversammlung, so zum Beispiel die Verabschiedung des Haushalts und die Festsetzung der Verbandsumlage, die die Träger des Verbandes zur Finanzierung seiner Ausgaben zahlen müssen.
Zwischen den Plenarsitzungen der VV bereiten die Fachausschüsse wichtige sozialpolitische Entscheidungen vor.
Die Plenarsitzungen 2021 finden am 10. März, 14. Juli, 27. Oktober und 15. Dezember statt.
CDU 22 Sitze
SPD 22 Sitze
Bündnis 90/Die Grünen 9 Sitze
AfD 7 Sitze
FDP 6 Sitze
Die Linke 5 Sitze
Freie Wähler 4 Sitze
Die 75 Abgeordneten der Verbandsversammlung wurden in den Monaten September und Oktober 2016 für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Die Wahlen erfolgen nicht direkt durch die hessischen Bürgerinnen und Bürger, sondern indirekt durch die Kreistage der Landkreise und die Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte in Hessen nach einem besonderen, in Hessen einmaligen Wahlverfahren.