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SCHÜLERBEFÖRDERUNG

SCHÜLERBEFÖRDERUNG

Für die Schülerinnen und Schüler seiner Förderschulen stellt der LWV Hessen bei Bedarf die Schülerbeförderung sicher. Voraussetzung ist, dass das Kind wegen seines Alters, seiner Behinderung und der Entfernung vom Wohnort zur Schule den Weg nicht selbstständig zu Fuß bewältigen kann.

Öffentliche Verkehrsmittel

Vorrangig sollten die Kinder und Jugendlichen öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Die Gesamtfahrzeit für Hin- und Rückfahrt soll aber in der Regel drei Stunden nicht überschreiten und die öffentlichen Verkehrsmittel müssen die kostengünstigste Beförderungsmöglichkeit sein. Nach vorheriger Absprache und Genehmigung durch die Verwaltung an den Schulen werden die Kosten dann erstattet. 

Busse und Spezialfahrzeuge

Soweit dies nicht möglich ist, setzt der LWV Hessen als Schulträger Schulbusse ein, um die Beförderung zu seinen Förderschulen sicherzustellen.
Unter „Schulbus“ sind Kleinbusse (bis zu acht Kindern), Rollstuhlspezialfahrzeuge, Taxen und in Einzelfällen auch Großbusse zu verstehen.

An wen kann ich mich wenden?

Freiherr-von-Schütz-Schule in Bad Camberg, Schule am Sommerhoffpark in Frankfurt, Hermann-Herzog-Schule in Frankfurt, Peter-Härtling-Schule in Riedstadt, Max-Kirmsse-Schule in Idstein und Feldbergschule in Idstein

Tel. 069 242686 - 21 oder 069 242686 - 29 

Johannes-Vatter-Schule in Friedberg und Johann-Peter-Schäfer-Schule in Friedberg

Tel. 06031 608 - 610 oder 06031 608 - 649

Hermann-Schafft-Schule in Homberg/Efze

Tel. 05681 7708 - 10 oder 05681 7708 - 65

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Fachbereich Überregionale Schulen
Leiterin Kathrin Kappes-Kühnemuth
Telefon 0561 1004 - 2328
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