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FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

FÜR SCHÜLERINNEN UND SCHÜLER

Das Hessische Schulgesetz (HSchG) sieht als Regelfall vor, dass alle schulpflichtigen Kinder - mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf - in der allgemeinen Schule angemeldet und dort inklusiv beschult werden. Soweit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung besteht, können die Eltern die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragen.

Der LWV Hessen ist Träger von 15 Förderschulen mit überregionaler Bedeutung. Er verfolgt das Ziel, in ganz Hessen gleiche Standards bei der Förderung und der schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf zu gewährleisten.

Die Förderschulen des LWV umfassen die Förderschwerpunkte:

  • Hören
  • Sehen
  • kranke Schülerinnen und Schüler
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • geistige Entwicklung

Ambulante Betreuung an der Regelschule

Alle LWV-Schulen mit den Förderschwerpunkten Hören und Sehen sowie eine Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung sind zugleich überregionale sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren für Kinder und Jugendliche, die inklusiv an örtlichen Regelschulen oder an örtlichen Förderschulen beschult werden. Mit individuellen vorbeugenden und begleitenden Förderangeboten werden die Schülerinnen und Schüler, deren Lehrkräfte und Eltern unterstützt.

Soziale Entschädigung

Finanzielle Unterstützung kann darüber hinaus im Öffnet internen Link in aktuellem FensterRahmen des Opferentschädigungsgesetzes gewährt werden. 

Ansprechpartner

IHR KONTAKT ZU UNS

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Überregionale Schulen
Leiterin Kathrin Kappes-Kühnemuth
Telefon 0561 1004 - 2328
E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailkontakte-schulen@lwv-hessen.de

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Fachbereich Überregionale Schulen
Ständeplatz 2
34117 Kassel

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Fachbereich Überregionale Schulen
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