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Neuregelung zur Folgeplanung ab dem 01.07.2023 (10%-Regelung)

Neuregelung zur Folgeplanung ab dem 01.07.2023 (10%-Regelung)

Bislang wurden 10% der Folgeplanungen der Leistung "Lebensbereich Wohnen" anhand der letzten ZAD-Ziffer der leistungsberechtigten Person vom Team Teilhabplanung durchgeführt, wenn sie der letzte Ziffer des Kalenderjahres entspricht (z. B. 1234563 in 2023).

Aufgrund der sich zum 01.07.2023 ändernden Leistungs- und Finanzierungssystematik (LFS) ist eine Anpassung des Verfahrens erforderlich, die zu keiner Mehrbelastung der Leistungserbringer führt.

Zukünftig ist eine Leistung im Bereich der sozialen Teilhabe und/oder Teilhabe an Bildung erforderlich. Die Übereinstimmung der letzten Ziffer in der ZAD der leistungsberechtigen Person zum Zeitpunkt der Folgeplanung (z. B. 1234563 in 2023) löst den Batchfall aus.

Die Neuregelung der Batchfälle im Rahmen der Umstellung der LFS wirkt sich bei Folgeplanungen im Bereich der Sozialen Teilhabe wie folgt aus:

Leistungsberechtigte Personen, die ausschließlich Leistungen auf gesondert vorgehaltenen Flächen in Tagesstätten oder Tagesförderstätten in Anspruch nehmen, werden berücksichtigt. Sie werden von Mitarbeitenden der Teams Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung im Rahmen der 10%-Stichprobe bearbeitet.

Für Leistungserbringer bedeutet das, dass sie keine Folgeplanung schreiben, wenn die Endziffern übereinstimmen und die leistungsberechtigte Person ausschließlich eine (bislang „rein teilstationäre“) Leistung in einer Tagesstätte oder Tagesförderstätte erhält.

Die bislang bestehenden Regelungen werden mit Gültigkeit zum 01.07.2023, unter der Berücksichtigung des EGH-Beschlusses vom 13.10.2022, wie folgt angepasst:

Zuständigkeit für die Folgeplanung

Folgeplanungen werden grundsätzlich durch Leistungserbringer durchgeführt sowie in Ausnahmen auch durch das Team Teilhabeplanung. Die Folgeplanungen werden wie folgt aufgeteilt:

·        In 90 % der Folgeplanungen erstellt der Leistungserbringer den PiT, der anschließend von der SB Einzelfallhilfe plausibilisiert wird.

·        In 10 % der Folgeplanungen erstellt das Team Teilhabeplanung den PiT.

·        In 100% der Folgeplanungen mit der Leistungsform "Persönliches Budget" ermittelt das Team Teilhabeplanung den Bedarf mit dem PiT.

Auswahl der Folgeplanungen für das Team Teilhabeplanung

Die vom Team Teilhabeplanung durchzuführenden Folgeplanungen werden anhand der letzten Ziffer der ZAD der leistungsberechtigten Person ermittelt. Wenn diese zum Zeitpunkt der Folgeplanung der letzten Ziffer des Kalenderjahres entspricht (z. B. 1234563 in 2023), wird die Folgeplanung durch das Team Teilhabeplanung durchgeführt, wenn die leistungsberechtigte Person (auch) eine Leistung im Bereich der Sozialen Teilhabe und/oder Teilhabe an Bildung erhält.