Die Leistungs- und Finanzierungssystematik der Hessischen Rahmenverträge nach § 131 SGB IX schafft zusätzliche Handlungsspielräume, um die volle und wirksame Teilhabe von behinderten Menschen sicherzustellen bzw. zu fördern. Durch eine ausdifferenzierte Ausgestaltung der Leistungen sollen nicht bedarfsgerechte Leistungen vermieden werden. Dies ist wichtig, um die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen umfassend zu decken und zugleich eine Leistungsausweitung zu vermeiden. Mit der neuen Leistungs- und Finanzierungssystematik soll also noch mehr Personenzentrierung gewährleistet werden. Das ausführliche Konzept beschreibt die Umsetzung der Leistungs- und Vergütungssystematik in der überörtlichen Eingliederungshilfe in Hessen.
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