Die neue Leistungs- und Finanzierungssystematik schafft zusätzliche Handlungsspielräume, um die volle und wirksame Teilhabe von behinderten Menschen sicherzustellen bzw. zu fördern. Durch eine ausdifferenzierte Ausgestaltung der Leistungen sollen nicht bedarfsgerechte Leistungen vermieden werden. Dies ist wichtig, um die Bedarfe von Menschen mit Behinderungen umfassend zu decken und zugleich eine Leistungsausweitung zu vermeiden. Mit der neuen Leistungs- und Finanzierungssystematik soll also noch mehr Personenzentrierung gewährleistet werden. Ein ausführliches Konzept beschreibt die Umsetzung der neuen Leistungs- und Vergütungssystematik in der überörtlichen Eingliederungshilfe in Hessen zum 01.07.2023.
Das Konzept wird derzeit grundlegend aktualisiert und nach Überarbeitung an dieser Stelle wie gewohnt zur Verfügung gestellt.
