Mit Inkrafttreten der neuen Rahmenverträge 2 und 3 zum 01.07.2023 folgt eine umfassende Umstellung der Leistungs- und Finanzierungsstrukturen. Hierfür werden sämtliche bestehenden Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen neu abgeschlossen.
Dies ist gemäß § 123 Abs. 1 SGB IX Voraussetzung dafür, dass ein Leistungserbringer Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen und mit dem LWV Hessen abrechnen darf.
- Um die Inhalte und die neuen Regelungen der neuen Musterleistungsvereinbarung Assistenz zum Rahmenvertrag 3 transparent zu machen, wurde durch den LWV Hessen eine Schulung geplant und am 23.06.2022 durchgeführt. Die Schulung wurde aufgezeichnet und steht für Sie in einzelne Sequenzen aufbereitet zur Verfügung.
- Um die Inhalte des Rahmenvertrages 3 transparent zu machen, gelangen Sie hier zu weiteren Informationen und Schulungen.
- Um die Inhalte und die neuen Regelungen der neuen Musterleistungsvereinbarung WfbM zum Rahmenvertrag 2 transparent zu machen, wurde von Vertretern der Spitzenverbände der Leistungserbringer und Mitarbeitenden des LWV Hessen am 07.09.2022 eine Schulung durchgeführt. Informationen dazu finden Sie hier.
- Um die Inhalte des Rahmenvertrages 2 transparent zu machen, gelangen Sie hier zu weiteren Informationen und Schulungen.