Der Bogen zur Ermittlung des Leistungsumfangs (BELu) dient dazu, die Informationen aus der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung in die ab 01.07.2023 in Hessen geltende Leistungsfinanzierung zu überführen. Mit dem BELu ist es möglich, den mit dem Personenzentrierten integrierten Teilhabeplan (PiT) Hessen ermittelten Leistungsumfang in die Leistungsgruppen, Stunden- bzw. Halbstundenwerte umzurechnen. Der BELu berücksichtigt bei der Berechnung die relevanten Zuschläge.
Sie habe hier die Möglichkeit, den BELu herunterzuladen und für Personen auszufüllen, deren Leistungen nicht durch den LWV Hessen, sondern von anderen Leistungsträgern oder in Selbstzahler-Eigenschaft finanziert werden.
Den BELu gibt es für folgende Leistungsbereiche des LWV:
Für Personen, die ihre Unterstützungsleistungen vom LWV Hessen erhalten, wird der BELu von der Sachbearbeitung des LWV Hessen ausgefüllt.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zum BELu haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Schreiben Sie uns an:
E-Mail BELu@lwv-hessen.de