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EINGLIEDERUNGSHILFEKOMMISSION SGB IX

EINGLIEDERUNGSHILFEKOMMISSION SGB IX

Die Vertragsparteien haben für die drei Hessischen Rahmenverträge nach § 131 SGB IX eine gemeinsame Eingliederungshilfekommission SGB IX eingerichtet. Sie setzt sich aus Vertretungen vom LWV Hessen, Hessischen Städte- und Landkreistag sowie Mitgliedern der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und Verbände privater Anbieter in Hessen zusammen.

Der Eingliederungshilfekommission SGB IX obliegt die Überprüfung und Weiterentwicklung der Rahmenverträge einschließlich ihrer Anlagen. Sie fasst Beschlüsse zu deren Ausgestaltung und Auslegung sowie zur tariflichen Fortschreibung der Vergütungen. Sie empfiehlt den Vertragsparteien bei Bedarf die Anpassung beziehungsweise Ergänzung der Rahmenverträge und deren Anlagen.

Weitere Informationen zur Eingliederungshilfekommission SGB IX finden sich im Teil 7 - den Schlussbestimmungen der Rahmenverträge nach § 131 SGB IX.

Die in der Eingliederungshilfekommission SGB IX gefassten Beschlüsse finden Sie im Folgenden.

BESCHLÜSSE DER EINGLIEDERUNGSHILFEKOMMISSION

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IHR KONTAKT ZU UNS

Maria Bardeleben
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Grundsatz und Steuerung
Telefon 0561 1004 - 2718
E-Mail Maria.Bardeleben@lwv-hessen.de

Fallbeispiel