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Abschnitt 6: Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren

Abschnitt 6: Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und das ihr zugrunde liegende bio-psychosoziale Modell  sind Grundlage für die Bedarfsermittlung des PiT Hessen. Die Orientierung an der ICF ist eine rechtliche Anforderung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG), das das Verständnis des Begriffs "Behinderung" entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in nationales Recht umsetzt.

Die Beschreibung der Aktivitäten, Teilhabe und Kontextfaktoren im  Abschnitt 6 des PiT Hessen erfolgt anhand der neun Lebensbereiche der ICF. Gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person ist in der Bedarfsermittlung zu entscheiden, welcher Lebensbereich im kommenden Planungszeitraum  zum Umsetzen der Teilhabeziele und für die Entwicklung von Unterstützungsleistungen relevant ist. Die ICF dient hierbei als gemeinsame Sprache für den interdisziplinären Dialog. 

Wie genau dies im PiT 2023 umgesetzt wird, entnehmen Sie den nachfolgenden Lernvideos und ergänzenden Materialien.

 

 

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