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Abschnitt 2 Bisherige und aktuelle Lebenslage

Abschnitt 2 Bisherige und aktuelle Lebenslage

[Intro läuft, nur Musik und Schrift]

Willkommen im Abschnitt 2 Bisherige und aktuelle Lebenslage.

Der Abschnitt untergliedert sich bei Neuplanungen in 6 Unterabschnitte.

Hier die Übersicht.

Bei einer Folgeplanung entfällt der Unterabschnitt Bisherige Erfahrung mit Unterstützung, da diese Informationen im Bogen Qualität und Berichterstattung enthalten sind.

Somit untergliedert sich der Abschnitt 2 bei Folgeplanungen nur in 5 Unterabschnitte. Die Nummerierung des Unterabschnitts Wünsche und persönliche Ziele für die Zukunft ändert sich. 2.6 wird zu 2.5.

Wir gehen im Folgenden der Reihe nach alle Abschnitte durch und geben Hinweise dazu, wie diese zu verstehen und zu bearbeiten sind.

Wir kommen zu Unterabschnitt 2.1 Lebenssituation.

Im Eingabefeld Beschreibung der Lebenssituation ist die aktuelle Situation der Person kurz zusammenfassend darzustellen.

Hier können sich erste Hinweise darauf ergeben, welche Themen die Person für sich im kommenden Planungszeitraum für wesentlich hält.

Diese Informationen fließen in die weitere Planung ein.

In der Neuplanung können Aspekte aus der Vergangenheit, die zum Verständnis der aktuellen Situation beitragen, mit aufgenommen werden.

In der Folgeplanung ist an dieser Stelle jedoch der Schwerpunkt auf die aktuelle Situation zu legen, da Informationen aus der Vergangenheit bereits vorliegen.

Bei der Beschreibung geht es um Eckdaten. Eine Doppelung mit Angaben, die sich später im Abschnitt 4 wiederfinden, soll vermieden werden.

Unter 2.1 stehen im Eingabefeld 3000 Zeichen zur Verfügung.

In dem darunterliegenden Auswahlfeld Aktuelle Wohnsituation befindet sich eine Liste vorgegebener typischer Wohnsituationen.

Hier ist eine Auswahl entsprechend der Situation, die am besten auf die Person zutrifft, vorzunehmen.

Wir kommen nun zu Unterabschnitt 2.2 Arbeits-, Ausbildungs- oder Beschäftigungssituation.

Der Aufbau entspricht dem im vorherigen Unterabschnitt.

Auch hier geht es um die Erfassung der Eckdaten, um einen ersten Eindruck der Arbeits-, Ausbildungs- bzw. Beschäftigungssituation der Person zu erhalten.

Darüber hinaus soll deutlich werden, wie die Person ihre Situation erlebt und ob eine Veränderung gewünscht oder notwendig ist.

Eine Doppelung mit Angaben, die sich später im Abschnitt 4 wiederfinden, soll auch hier möglichst vermieden werden.

Für die Eingabe stehen bis zu 2000 Zeichen zur Verfügung.

Unter Aktuelle Beschäftigungssituation öffnet sich eine Auswahlliste mit möglichen Optionen der Zuordnung. Hier ist eine Mehrfachauswahl möglich.

Die Auswahl ist wieder entsprechend der Situation, die am besten auf die Person zutrifft, vorzunehmen.

Wir kommen zu Unterabschnitt 2.3 Medizinisch-diagnostische Klärung.

In der Regel liegen Informationen über den Gesundheitszustand der Person vor.

Da jedoch der Gesundheitszustand nichts Statisches ist, können sich zum Beispiel im Bedarfsermittlungsgespräch Veränderungshinweise ergeben.

Eine weitere medizinisch-diagnostische Klärung beziehungsweise Überprüfung kann erforderlich sein, um gegebenenfalls Zielsetzung, Leistungsinhalt und Leistungsumfang im Rahmen der Teilhabeplanung anzupassen.

Wenn sich Hinweise auf eine Veränderung ergeben, ist das Markierungsfeld Weitere diagnostische Ermittlung erforderlich anzuhaken.

In dem sich darunter öffnenden Eingabefeld Beschreibung des Klärungsbedarfs sind Anlass und Notwendigkeit der Klärung beziehungsweise Überprüfung zu benennen.

Hierfür kann eine fachärztliche Untersuchung oder ein spezifisches Testverfahren erforderlich sein.

Hierfür stehen 500 Zeichen zur Verfügung.

Nun kommen wir zum Unterabschnitt 2.4 Pflegebedürftigkeit, Pflegegrad.

Gesundheitliche Veränderungen können Auswirkungen auf die pflegerischen Erfordernisse einer Person haben.

Vor diesem Hintergrund sind regelhaft vorhandene Angaben zum Status der Pflegebedürftigkeit einer Person zu überprüfen.

Bevor wir zu den inhaltlichen Ausführungen kommen, sehen wir uns zunächst den Unterabschnitt 2.4 in PerSEH als Ganzes an.

Unter festgestellter Pflegegrad befindet sich eine Auswahlliste, auf deren Inhalte im Anschluss näher eingegangen wird

Sollte sich während der Bedarfsermittlung Anhaltspunkte für eine Veränderung der Pflegebedürftigkeit oder des Pflegegrades ergeben, kann das Markierungsfeld Feststellung, Überprüfung der Pflegebedürftigkeit und des Pflegegrades ist erforderlich angehakt werden.

In dem sich darunter öffnenden Eingabefeld Empfohlenes Vorgehen sind die entsprechenden Angaben und Empfehlungen zum weiteren Vorgehen einzutragen.

Unter Der Entlastungsbetrag wird eingesetzt ist eine Auswahl zwischen ja nein zu treffen.

Bei der Auswahl ja sind nähere Angaben zum Einsatz in Abschnitt 5 vorzunehmen.

Im Folgenden stellen wir nun die einzelnen Optionen der Auswahlliste festgestellter Pflegegrad im Detail vor.

Ein aktuell vorliegender Pflegegrad wird zwischen den Pflegegraden 1 bis 5 ausgewählt.

Weitere Auswahloptionen sind

nicht geprüft      
Dies wird gewählt, wenn bisher keine Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst oder vergleichbare Dienste erfolgt ist.
nicht pflegebedürftig
Dies ist auszuwählen, wenn eine Prüfung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst oder vergleichbare Dienste erfolgt ist, aber keine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde.


wird ermittelt
Dies wird gewählt, wenn zum Zeitpunkt der Bedarfsermittlung bereits ein Antrag auf Prüfung der Pflegebedürftigkeit gestellt ist, aber noch kein Ergebnis vorliegt.

Wir gehen weiter zu Unterabschnitt 2.5 Bisherige Erfahrungen mit Unterstützung.

Zur Erinnerung:

Bei Folgeplanungen ergeben sich die Informationen aus dem Bogen QuB.

Aufgrund des Wegfalls ändert sich die Nummerierung des folgenden Unterabschnittes.

Wünsche und persönliche Ziele für die Zukunft, in der Neuplanung 2.6, wird in der Folgeplanung zu 2.5.

Bei einer Neuplanung steht im Unterabschnitt 2.5 bisherige Erfahrungen mit Unterstützung ein Eingabefeld mit 2000 Zeichen zur Verfügung.

Es geht darum, bisherige Erfahrungen, sowohl positive als auch negative, die eine Person mit Unterstützung gesammelt hat, aufzugreifen und diese mit in die weitere Planung einzubeziehen.

Einerseits um an Positivem anzuknüpfen, andererseits um eine Wiederholung negativer Erfahrungen zu vermeiden und damit auch gegebenenfalls die Auswahl nicht gewünschter Leistungen.

Wir kommen nun zum Unterabschnitt 2.6 Wünsche und persönliche Ziele für die Zukunft.

Hier werden die Wünsche und persönlich Ziele benannt, die für die Person von Bedeutung sind.

Diese beziehen sich auf:

  • die eigene Person
  • die sozialen Beziehungen
  • den Sozialraum
  • und oder auch auf die eigenen Fähigkeiten und Handlungsmöglichkeiten.

Die Formulierung kann mit Zustimmung der Person in ICH Form erfolgen und Äußerungen der Person können wörtlich übernommen werden.

Die Wünsche und Ziele mögen für Außenstehende unrealistisch erscheinen, können aber dem Lebensgefühl der Person entsprechen und damit Einfluss auf ihr Verhalten und ihre Entscheidungen haben. Das heißt, sie bewegen die Person.

Sie können alle Bereiche des Daseins betreffen.

Soweit unsere Information zum Abschnitt 2 Bisherige und aktuelle Lebenslage.

Bei Fragen können Sie gerne unsere E-Mail-Adresse pit@lwv-hessen.de nutzen.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Outro läuft, nur Musik und Schrift]

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Ihr Kontakt zu uns

Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de