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Abschnitt 9: Geplante Teilhabeleistungen

Abschnitt 9: Geplante Teilhabeleistungen

Im Abschnitt 9 des PiT Hessen werden auf Grundlage der bisherigen Bedarfsermittlung die Teilhabeleistungen geplant. Es wird beschrieben, wie im einzelnen vorgegangen werden soll, um die Leistungen zu erbringen.  Fachliches Ziel ist es, der leistungsberechtigten Person alle ihr zustehenden Leistungsansprüche zu erschließen. Wichtig ist, dass im Wesentlichen die direkten Leistungen der leistungsberechtigten Person im PiT dargestellt werden. In vier aufeinander aufbauenden Videos wird die Umsetzung im PiT differenziert dargestellt.

 

 

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