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Bogen Qualität und Berichterstattung: Neuer PiT – neuer PiT

Bogen Qualität und Berichterstattung: Neuer PiT – neuer PiT

[Intro läuft, nur Musik und Schrift]

Willkommen zum ersten Video des Bogen Qualität und Berichterstattung, neuer PiT zu neuer PiT. Das bedeutet, es liegt ein PiT in der neuen Version vor.

Im linken Menü finden Sie den Bogen „Qualität und Berichterstattung“ im weiteren Verlauf des Videos kurz Bogen QuB genannt

Durch Anklicken öffnet sich im rechts gelegenen Inhaltsbereich der Bogen QuB zur Bearbeitung.

Der Bogen QuB dient der im SGB IX vorgesehenen Bewertung des Verlaufs beziehungsweise der erreichten Ergebnisse im vorangegangenen Planungszeitraum. Die subjektive Einschätzung und die Zufriedenheit der leistungsberechtigten Person stehen im Vordergrund der Bewertung aller leistungsrelevanten Aspekte.

Er dokumentiert den Ausgangspunkt für eine daran anknüpfende Folgeplanung oder dient zur Reflexion der Wirkung einer Unterstützung beim Ausscheiden einer leistungsberechtigten Person aus dem Leistungsbezug.

Damit werden die Vorgaben des SGB IX zur Personenzentrierung, Transparenz und Beteiligung der leistungsberechtigten Person als Grundlage der Teilhabeplanung umgesetzt.

Vor einer Folgeplanung steht allen Beteiligten,

  • der leistungsberechtigten Person,
  • der rechtlichen Betreuung,
  • den Erstellenden,
  • den Bedarfsermittelnden
  • und weiteren beteiligten Personen

ein zusammenfassender Überblick über

  • die Überprüfung der gemeinsam angestrebten Ziele
  • die Verfügbarkeit erforderlicher Unterstützungsstrukturen
  • sowie die subjektive Einschätzung der leistungsberechtigten Person zu der Zufriedenheit mit ihrer Lebenssituation

zur Verfügung.

Aus diesen Angaben können außerdem kontinuierlich wichtige Erkenntnisse und Informationen über vorhandene beziehungsweise fehlende Strukturen des Sozialraums auf der Einzelfallebene abgeleitet werden.

Wir nehmen Sie nun wieder mit in das DV Verfahren PerSEH.

Zu Beginn wird der Zeitraum der Berichterstattung festgelegt. Alle Angaben beziehen sich auf den Planungszeitraum des vorangegangenen PiT. Beim Anklicken öffnet sich ein Kalender über den der Beginn des Berichtszeitraumes und im weiteren Feld das Ende des Berichtszeitraumes angegeben werden.

Der Bogen QuB ist auch bei einer Beendigung der Leistung auszufüllen. Dies ist durch Anhaken des Markierungsfeldes Beendigung der Leistung kenntlich zu machen.

Daraufhin öffnet sich das Eingabefeld Stellungnahme bei Beendigung der Leistung.
Ist das Ausfüllen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person nicht oder nicht mehr möglich, kann in diesem Eingabefeld eine Stellungnahme mit den Gründen für die Beendigung der Leistung vom QuB-Erstellenden angegeben werden. Soweit keine weiteren Informationen der leistungsberechtigten Person vorliegen ist der Bogen QuB an dieser Stelle abgeschlossen.

In allen anderen Fällen wird der Bogen QuB wie folgt ausgefüllt.

Im folgenden Auswahlfeld soll angegeben werden ob die leistungsberechtigte Person die Leistung wie geplant erhalten hat. Die Frage ist darauf ausgerichtet, ob die leistungsberechtigte Person aus ihrer Sicht die Unterstützung so erhalten hat, wie es vereinbart war. Wenn im zurückliegenden Planungszeitraum eine Anpassung der Ziele und der verabredeten Leistungen erfolgt ist, ist auf die zuletzt getroffene Vereinbarung Bezug zu nehmen. Über ein Auswahlfeld wird eine entsprechende Festlegung getroffen.

Zu Auswahl stehen:

  • Ja
  • Meistens ja
  • Selten
  • und Nein

Im Eingabefeld Erläuterungen kann die leistungsberechtigte Person die entsprechende Festlegung begründen.

Mit der Frage Haben Sie mit den geplanten Leistungen Ihre Ziele erreicht? kann die leistungsberechtigte Person über eine Auswahlliste diesbezüglich Auskunft geben.

Zu Auswahl stehen:

  • Ja
  • Eher ja
  • Eher nein
  • Nein

Eine weitere Konkretisierung findet unter bisherige Teilhabeziele statt.

Hinweis:

Liegt ein PiT in der aktuellen Version vor, werden die Teilhabe- und Handlungsziele automatisch in den Bogen QuB übertragen.

Zunächst stellen wir die Version neuer PiT zu neuer PiT vor.

Für beide Versionen wird unter Bisherige Teilhabeziele eine Reflektion zu folgenden Fragen in Gang gesetzt:

  • Was war für die persönliche Entwicklung und Zielerreichung hilfreich?
  • Was hat sich bewährt? Was nicht?
  • War das Teilhabeziel beziehungsweise Handlungsziel richtig, oder hat sich herausgestellt, dass es zu anspruchsvoll war und zunächst kleine oder andere Schritte notwendig sind?
  • War die Unterstützung passgenau in Art und Umfang?

Jedes Teilhabe- und Handlungsziel wird daraufhin überprüft, ob es für den neuen Planungszeitraum aufgrund der Beurteilung anzupassen ist.

Mit der Frage zu dem ersten automatisch vorbelegten Teilhabeziel Erstes Teilhabeziel soll geändert werden, ist mit ja/nein eine Auswahl bezüglich der Weiterführung des Teilhabeziels zu treffen.

Das Eingabefeld Erstes Handlungsziel zum ersten Teilhabeziel überträgt sich ebenfalls automatisch.

Im Auswahlfeld Zielerreichung des ersten Handlungsziels steht folgende Bewertungsskala zur Verfügung:

  • Erreicht
  • Eher erreicht
  • Eher nicht erreicht
  • Nicht erreicht

Eine Aussage ob das Erstes Handlungsziel geändert werden soll, wird über das Auswahlfeld ja/nein getätigt.

Im darunter liegenden Eingabefeld Persönliche Einschätzung zur Zielerreichung des ersten Handlungszieles kann die leistungsberechtigte Person eine persönliche Begründung ihrer Zielerreichung oder dessen Änderungswünsche angeben.

Der Aufbau für das zweite und dritte Teilhabeziel mit den jeweiligen Handlungszielen ist identisch.

Für die Frage Sind Sie mit Ihrer Lebenssituation zufrieden? steht die Auswahloption:

  • Ja
  • Eher ja
  • Eher nein
  • Nein

zur Verfügung.

Im Eingabefeld Persönliche Einschätzung kann die leistungsberechtigte Person Bezug nehmen zur Subjektiven Wahrnehmung ihrer derzeitigen Lebenssituation.

Bezogen auf

  • die vorangegangenen geplanten Leistungen,
  • Sozialraum,
  • Arbeits-/Beschäftigungssituation,
  • Freunde/Familie,
  • Wohnsituation et cetera

Die Wahrnehmung, mit der eigenen Lebenssituation zufrieden zu sein, ist ein wichtiges Indiz für eine gelingende Leistung.

Die Beantwortung der Frage seitens der leistungsberechtigten Person ist immer freiwillig.

Mit den Unterschriften dokumentieren die an der Erstellung des Bogen QuB beteiligten Personen ihre Mitwirkung.

Der Bogen QuB trägt am linken Rand jeder Seite des Ausdrucks eine maschinell erstellte ID-Nummer. Diese dient als Nachweis der Übereinstimmung zwischen unterschriebener Seite und dem Gesamtdokument.

Auch mit dem neuen PiT ist es nicht notwendig den unterschriebenen Bogen QuB an den Landeswohlfahrtsverband Hessen zu übersenden. Da durch ein Markierungsfeld im Abschnitt 6 dokumentiert wird, dass ein von der leistungsberechtigten Person unterschriebenes Exemplar im Original beim Leistungserbringer vorliegt. Der Bogen QuB wird, genauso wie der PiT, im DV-Verfahren PerSEH übermittelt.

Im Video PiT23 zu neuer PiT stellen wir Ihnen die zweite Version des Bogen QuB vor.

Bei Fragen können Sie gerne unsere E-Mail-Adresse pit@lwv-hessen.de nutzen.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Outro läuft, nur Musik und Schrift]

Ansprechpartner

Ihr Kontakt zu uns

Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de