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Abschnitt 3 Teilhabeziele

Abschnitt 3 Teilhabeziele

[Intro läuft, nur Musik und Schrift]

Willkommen im Abschnitt 3 Teilhabeziele.

Im linken Menü finden Sie den Bogen 3 Teilhabeziele.

Durch Anklicken öffnet sich im rechten Inhaltsbereich der Abschnitt 3 zur Bearbeitung.

In diesem Abschnitt werden die Teilhabeziele und die Handlungsziele, die im Zusammenhang mit den in Abschnitt 2 beschriebenen Wünschen und persönlichen Zielen der Person stehen, erfasst.

Zunächst einige allgemeine Hinweise zu Zielen.

Ziele spiegeln den Willen der Person wider. Die Zielsetzung der Person steht im Mittelpunkt.

 

Ziele beschreiben einen zukünftig erreichten Zustand. Sie geben an, was die Person erreichen will.

 

Ziele sind positiv zu formulieren. Dies schafft Motivation bei der Person.

 

Die Formulierung in der Ich Form unterstreicht die individuelle Bedeutung der Ziele für die Person.

 

Eine Begrenzung der Anzahl von Zielen vermeidet eine Überforderung der Person.

Eigene Ziele, Ziele mit denen man sich identifiziert, schaffen Orientierung und Perspektive. Sie stellen eine positive Herausforderung dar, setzen in Bewegung, motivieren zum aktiven Gestalten und erhöhen so die Wahrscheinlichkeit, dass die selbstgesteckten Ziele erreicht werden.

Im PiT werden verschiedene Zielebenen, die sich aufeinander beziehen, dargestellt. Die Zusammenhänge der Zielebenen zeigen wir anhand einer Zielpyramide.

Wünsche und persönliche Ziele sind Leitziele. Sie sind übergreifend und zeigen, was die Person will, was sie antreibt und bewegt. Wünsche und persönliche Ziele werden bei Folgeplanungen im Abschnitt 2.5, bei Neuplanungen in Abschnitt 2.6 beschrieben.

Teilhabeziele sind Rahmenziele und leiten sich aus den Wünschen und persönlichen Zielen ab. Sie müssen Teilhabe als Zielsetzung haben. Teilhabeziele werden im Abschnitt 3 dargestellt.

Handlungsziele wiederum leiten sich aus den Teilhabezielen ab und stellen die konkreten Teilschritte zur Erreichung des Teilhabeziels dar.

Wünsche und persönliche Ziele einer Person allein lösen noch keinen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe aus.

Nur Teilhabeziele mit den daraus abgeleiteten Handlungszielen können Leistungen der Eingliederungshilfe auslösen.

Daraus folgt:

Um Leistungen der Eingliederungshilfe zu erhalten, muss im Abschnitt 3 mindestens 1 Teilhabeziel mit einem daraus abgeleiteten Handlungsziel eingetragen werden.

Wir gehen jetzt zu PerSEH und zeigen den Aufbau und die Funktionen in diesem Abschnitt.

Im Unterabschnitt 3.1 befindet sich zunächst das Textfeld Erstes Teilhabeziel mit 200 Zeichen und darunter das Textfeld Erstes Handlungsziel zum ersten Teilhabeziel, ebenfalls mit 200 Zeichen.

Folgendes ist bei Teilhabezielen zu beachten:

Ein Teilhabeziel drückt den Wunsch nach Einbezogen-Sein einer Person in für sie bedeutsame Lebensbereiche aus.

 

Ein Teilhabeziel muss nicht im Planungszeitraum erreichbar sein.

Ein Teilhabeziel muss nicht smart formuliert werden.

Im PiT können bis zu 3 Teilhabeziele aufgeführt werden.

Bei Handlungszielen ist Folgendes zu beachten:

Ein Handlungsziel verdeutlicht, was die Person selbst tut, um ihr Teilhabeziel zu erreichen.

Ein Handlungsziel soll innerhalb des Planungszeitraums für die Person erreichbar sein.

Ein Handlungsziel ist konkret, entsprechend der SMART-Kriterien, zu formulieren.

Zu jedem Teilhabeziel können bis zu 2 Handlungsziele angegeben werden.

Handlungsziele, die ausschließlich einer Funktionsverbesserung dienen, führen nicht zu einer Leistung der Eingliederungshilfe.

Hilfreich für die Formulierung individueller Ziele ist die Orientierung an den SMART-Kriterien.

Dabei steht S für spezifisch.

Das Ziel ist möglichst konkret zu formulieren.

M steht für messbar.

Die Zielerreichung muss überprüfbar sein.

A steht für attraktiv.

Das Ziel muss für die Person erstrebenswert sein.

R steht für realistisch.

Das Ziel muss für die Person erreichbar sein.

T steht für terminiert.

Der Zeitraum der Zielrealisation muss eindeutig festgelegt werden.

Wir zeigen nun den weiteren Aufbau und die Funktionen im Abschnitt 3 und gehen dafür wieder in PerSEH.

Als Beispiel nehmen wir das erste Teilhabeziel:

Ich möchte eine gute Mutter sein.

Mit dem ersten Handlungsziel:

Ich koche meiner Tochter täglich eine warme Mahlzeit.

Über das grüne Plus Zeichen kann ein zweites Handlungsziel erstellt werden.

Es öffnet sich das Zweite Handlungsziel zum ersten Teilhabeziel.

Als Beispiel nehmen wir:

Einmal in der Woche verbringe ich einen Tag gemeinsam mit meiner Tochter. Wir unternehmen gemeinsam etwas, was uns beiden Spaß macht.

Das Zweite Handlungsziel kann über das rote X Zeichen wieder gelöscht werden.

Falls es aber notwendig sein sollte das erste Handlungsziel zu löschen,

kann dies aus technischen Gründen nur folgendermaßen erfolgen:

Zunächst löschen Sie den Inhalt des ersten Handlungsziels,

kopieren dann den Inhalt des Textfeldes Zweites Handlungsziel und

fügen dies in das Textfeld Erstes Handlungsziel ein.

Erst danach löschen Sie das Zweite Handlungsziel.

Die Unterabschnitte 3.2 Zweites Teilhabeziel und 3.3 Drittes Teilhabeziel haben denselben Aufbau und dieselben Funktionen wie Unterabschnitt 3.1.

Die Unterabschnitte 3.2 und 3.3 sind zunächst gesperrt und hellgrau hinterlegt. Sie können erst ausgefüllt werden, wenn das vorhergehende Teilhabeziel befüllt wurde.

Achtung

Ein Speichern ist nicht möglich, wenn zu einem Teilhabeziel kein Handlungsziel angegeben wurde.

Hier erscheint die Fehlermeldung Ein Handlungsziel muss angegeben werden, da ein Teilhabeziel definiert wurde.

Erst, wenn auch das Eingabefeld Erstes Handlungsziel ausgefüllt wurde, ist ein Speichern möglich.

Weiterführende Informationen zum Thema Ziele erhalten Sie im Grundsatzvideo Ziele auf der Lernplattform.

Soweit die Informationen zum Abschnitt 3 Teilhabeziele.

Unsere Kontaktdaten finden Sie auf der Lernplattform.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und Fragen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

[Outro läuft, nur Musik und Schrift]

Ansprechpartner

Ihr Kontakt zu uns

Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de