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Abschnitt 5 Geplante Leistungen

Abschnitt 5 Geplante Leistungen

[Intro läuft, nur Musik und Schrift]

Willkommen zum Abschnitt 5 Geplante Leistungen.

Im Abschnitt 5 werden Bedarfe an Unterstützungen und Leistungen, die sich aus den Beschreibungen der vorherigen Abschnitte ergeben, abgebildet.

Der Aufbau und die grundsätzliche Systematik dieses Abschnitts werden im Manual beschrieben.

Den Link dorthin finden Sie im Hinweis zur Bearbeitung.

In diesem Video wird die Abbildung notwendiger Leistungen und Unterstützungen in den Unterabschnitten

  • 5.1 Leistungen aus dem Sozialraum
  • 5.2 Leistungen anderer Träger (außer SGB 11 und SGB 14)
  • 5.3 Leistungen der Pflegeversicherung

vorgestellt.

Wir gehen zunächst in den Abschnitt 5.1 Leistungen aus dem Sozialraum.

Hier werden die Unterstützungen oder Leistungen abgebildet, die eine Person

  • aus dem Sozialraum,
  • durch bürgerschaftliches oder
  • durch Beratungsangebote

erhält.

Dabei ist zu beachten, dass nur die Unterstützungen und Leistungen aufgeführt werden, die zur Deckung des Bedarfs einer Person notwendig sind.

Dieser notwendige Bedarf ergibt sich aus den Darstellungen der Lebens- und Arbeitssituation im Abschnitt 2, der Teilhabeziele im Abschnitt 3 und den beschriebenen Wechselwirkungen der Teilhabeeinschränkungen im Abschnitt 4.

Ergibt sich aus den Darstellungen der vorherigen Abschnitte kein Unterstützungsbedarf, wird der Sozialraum als Umweltfaktor im Abschnitt 4 beschrieben.

Nähere Informationen,

was zu beachten ist, wenn die Unterstützung aus dem Sozialraum wegfällt

und weitere Hinweise

finden Sie im Manual auf der Lernplattform.

Den Link dorthin finden Sie im Hinweis zur Bearbeitung dieses Abschnittes.

Wir zeigen nun ein Beispiel und gehen dazu in PerSEH:

Über das grüne Pluszeichen kann eine Leistung erzeugt werden.

Nach Eingabe einer passenden Kurzbezeichnung im Eingabefeld Kurzbezeichnung Leistung, hier beispielhaft Unterstützung durch die Mutter öffnet sich der weitere Eingabebereich des Abschnittes.

Zunächst besteht die Möglichkeit, im Eingabefeld Beschreibung der Leistung, Unterstützung das Vorgehen mit bis zu 2500 Zeichen zu beschreiben.

Hier ein Beispiel:

Die Mutter kommt zweimal in der Woche, um ihrer Tochter im Haushalt zu helfen.

In schlechten Phasen übernimmt die Mutter auch den Einkauf und das Kochen für die Tochter.

Die Mutter berät ihre Tochter bei behördlichen Angelegenheiten und begleitet sie bei Bedarf auch bei Behördengängen.

Verschiedene Unterstützungen durch dieselbe Person bzw. Dienst können mit einer passenden Kurzbezeichnung zusammenfassend dargestellt werden.

Im anschließenden Auswahlfeld Grundlage wird ausgewählt, ob es sich um

  • Leistungen aus dem Sozialraum
  • Bürgerschaftliches Engagement oder
  • Beratungsangebot

handelt.

In unserem Beispiel ist es eine Leistung aus dem Sozialraum.

Achtung

Über das rote Minuszeichen wird die gesamte beschriebene Unterstützung oder Leistung entfernt.

Mit dem grünen Pluszeichen wird eine weitere Unterstützung oder Leistung hinzugefügt.

Es können bis zu 5 Unterstützungen oder Leistungen aus dem Sozialraum über die Kurzbezeichnungen angelegt werden.

Wir gehen nun weiter in den Abschnitt 5.2 Leistungen anderer Träger (außer SGB 11 und SGB 14).

In diesem Abschnitt werden Leistungen abgebildet, die eine Person durch andere Leistungsträger erhält.

Hierzu zählen

  • Leistung Grundsicherung Arbeitssuchende nach SGB 2
  • Leistungen der Arbeitsförderung nach SGB 3
  • Leistungen der Krankenversicherung nach SGB 5
  • Leistungen der Rentenversicherung nach SGB 6
  • Leistungen der Unfallversicherung nach SGB 7
  • Leistungen der Jugendhilfe nach SGB 8
  • Leistungen der Sozialhilfe nach SGB 12 und
  • Leistungen des Schwerbehindertenrechts

Bei der Bearbeitung ist Folgendes zu beachten:

Die Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB 11 werden im Abschnitt 5.3 und

die Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht nach SGB 14 im Abschnitt 5.4.1 dargestellt.

Unterhaltssichernde Leistungen dieser Träger müssen auch hier im PiT nicht angeführt werden. Diese werden bei der Prüfung und Bearbeitung durch die Einzelfallhilfe des Landeswohlfahrtsverbands Hessen berücksichtigt.

Nähere Informationen zu den Leistungen anderer Träger und weitere Hinweise finden Sie im Manual auf der Lernplattform.

Den Link dorthin finden Sie im Hinweis zur Bearbeitung dieses Abschnittes.

Wir gehen nun in PerSEH und zeigen eine mögliche Darstellung einer Leistung.

Über das grüne Pluszeichen kann eine Leistung erzeugt werden.

Nach Eingabe einer passenden Kurzbezeichnung im Eingabefeld  Kurzbezeichnung Leistung, hier beispielhaft Psychotherapie, Krankengymnastik öffnet sich der Eingabebereich des Abschnittes.

Zunächst besteht die Möglichkeit, im Eingabefeld Beschreibung der Leistung die Leistung mit bis zu 2500 Zeichen zu beschreiben.

Hier ein Beispiel:

Frau Wagner ist in psychotherapeutischer Behandlung. Sie hat einmal im Monat einen Termin.

Zur Behandlung ihrer chronischen Rückenschmerzen geht sie wöchentlich zur Krankengymnastik.

Verschiedene Leistungen eines Trägers können mit einer passenden Kurzbezeichnung zusammenfassend dargestellt werden.

Im anschließenden Auswahlfeld Grundlage wird ausgewählt, auf welcher rechtlichen Grundlage die Leistung besteht.

In unserem Beispiel handelt es sich um Leistungen der Krankenversicherung nach SGB 5.

Achtung

Auch hier wird über das rote Minuszeichen die gesamte beschriebene Leistung entfernt.

Mit dem grünen Pluszeichen wird eine weitere Leistung hinzugefügt.

Es können bis zu 5 Leistungen anderer Leistungsträger über die Kurzbezeichnungen angelegt werden.

Wir kommen jetzt zum Abschnitt 5.3 Leistungen der Pflegeversicherung.

Dieser Abschnitt wird in folgenden Fallkonstellationen bearbeitet:

  1. Bei Personen mit Pflege- und Eingliederungshilfebedarf, die in eigener Häuslichkeit leben, und der Pflegebedarf durch die Leistungen der Pflegeversicherung vollständig abgedeckt ist.

und

  1. Bei Personen mit Pflegebedarf, die aber keinen Eingliederungsbedarf haben. Dies ist in der Regel nur bei Neuplanungen relevant.

In allen anderen Fallkonstellationen wird der Pflegebedarf und der Eingliederungshilfebedarf im Abschnitt 5.4 Leistungen der Eingliederungshilfe beschrieben.

Wir zeigen nun ein Beispiel und gehen dazu in PerSEH.

Über das grüne Pluszeichen kann eine Leistung erzeugt werden.

Nach Eingabe einer passenden Kurzbezeichnung im Eingabefeld Kurzbezeichnung Leistung

hier mit dem Beispiel pflegerischer Bedarf öffnet sich der Eingabebereich des Abschnittes.

Zunächst besteht die Möglichkeit im Eingabefeld Beschreibung der Leistung die Pflegeleistung mit bis zu 2500 Zeichen zu beschreiben.

Hier ein Beispiel:

Zweimal am Tag kommt der Pflegedienst und unterstützt bei der Körperpflege.

Das sich anschließende Feld Grundlage ist mit

Leistungen der Pflegeversicherung SGB 11 vorbelegt.

Im Auswahlfeld Leistungsinhalt ist auszuwählen, ob es sich um

  • eine Pflegesachleistung,
  • das Pflegegeld,
  • eine Kombileistung,
  • den Entlastungsbetrag
  • eine Kurzzeit oder Verhinderungspflege,
  • eine stationäre Dauerpflege,
  • eine Tages- oder Nachtpflege,
  • um Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen oder
  • Sonstiges

handelt.

In unserem Beispiel wählen wir Pflegesachleistung.

Es folgt das Auswahlfeld Art des Leistungserbringers. Hier steht zur Auswahl:

  • Pflegedienst, ambulant, SGB 11
  • Pflegedienstleister § 45a, b SGB 11

§45 a sind Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Entlastung von Pflegepersonen.

§45 b ist der Entlastungsbetrag

  • vollstationäre Pflegeeinrichtung
  • Privatperson
  • sonstiger Dienstleister

In unserem Beispiel wählen wir Pflegedienst, ambulant, SGB 11

Der Dienstleister wird im Eingabefeld Erbringung durch Leistungserbringer, Dienst angegeben.

Es ist der Name und die Bezeichnung sowie der Sitz des Dienstleisters zu benennen.

Zuletzt folgt das Auswahlfeld Leistungsform.

Hier ist auszuwählen, ob es sich um

  • eine Sachleistung,
  • ein persönliches Budget,
  • eine Geldleistung oder
  • Sonstiges

handelt.

In unserem Beispiel wird Sachleistung ausgewählt.

Achtung

Über das rote Minuszeichen wird die gesamte beschriebene Pflegeleistung entfernt.

Mit dem grünen Pluszeichen wird eine weitere Pflegeleistung hinzugefügt.

Es können bis zu 5 Pflegeleistungen über die Kurzbezeichnungen angelegt werden.

Nähere Informationen zu den

  • Leistungen der Pflegeversicherung,
  • den Leistungsinhalten der Pflegeleistungen
  • und weitere Hinweise

finden Sie im Manual auf der Lernplattform.

Den Link dorthin finden Sie im Hinweis zur Bearbeitung dieses Abschnittes.

Soweit die Informationen zu den Abschnitten 5.1 bis 5.3.

Bei Fragen können Sie gerne unsere E-Mail-Adresse pit@lwv-hessen.de nutzen.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit

[Outro läuft, nur Musik und Schrift]

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Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de