Ihr Kontakt zu uns
Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de
[Intro läuft, nur Musik und Schrift]
Willkommen beim Abschnitt 6 Angaben zur Teilhabeplanung.
Im linken Menü finden Sie den Bogen 6 Angaben zur Teilhabeplanung.
Durch Anklicken öffnen sich im rechten Inhaltsbereich der Abschnitt 6 zur Bearbeitung.
Wir schauen uns zunächst den Unterabschnitt 6.1 Federführung bei der Koordination der Teilhabeplanung an.
In diesem Unterabschnitt ist die Person anzugeben, die für die Umsetzung der Teilhabeplanung im PiT verantwortlich ist.
Wenn eine leistungsberechtigte Person mehrere Leistungen von unterschiedlichen Leistungserbringern in Anspruch nimmt, ist zwischen den Beteiligten abzustimmen, wer die Federführung bei der Umsetzung hat. Dies kann beispielsweise ein Leistungserbringer sein, der einen wesentlichen Teil der Leistungen übernimmt.
In PerSEH zeigen wir dies beispielhaft:
Im Eingabefeld „Kontaktdaten“ sind neben dem
Namen der federführenden Person auch Name, Einrichtung und Adresse des Leistungserbringers sowie die Kontaktmöglichkeiten anzugeben.
Wir gehen weiter zum Unterabschnitt 6.2: Abweichende Sichtweisen (außer erstellende Person).
Dieser Unterabschnitt ist dafür vorgesehen, abweichende Sichtweisen anderer beteiligter Personen in Bezug auf die aktuelle Situation, die Ziele, den Bedarf und das Vorgehen sowie die Auswahl von Leistungen zu dokumentieren.
Wenn im Bedarfsermittlungsgespräch eine abweichende Sichtweise geäußert wird, ist das Markierungsfeld Es bestehen abweichende Sichtweisen anderer Beteiligter mit Ja anzuklicken.
Darunter öffnet sich das Eingabefeld Beschreibung der abweichenden Sichtweisen.
Für die Beschreibung stehen im Eingabefeld bis zu 1000 Zeichen zur Verfügung.
Die abweichenden Sichtweisen müssen eine Relevanz für die Teilhabeplanung und die Umsetzung haben.
Sie sind konkret zu beschreiben und die Person, die die abweichende Sichtweise vertritt, ist zu benennen.
Hier ein wichtiger Hinweis:
Im PiT steht die Perspektive der leistungsberechtigten Person im Vordergrund.
Die Bedarfsermittlung soll prinzipiell im Konsens mit ihr erfolgen. Daraus ergibt sich, dass die Sichtweise der Person, die den PiT erstellt, an dieser Stelle ausdrücklich ausgenommen ist.
Wir wollen jetzt ein Beispiel geben für eine abweichende Sichtweise.
„Die Mutter von Frau Wagner ist skeptisch, ob ihre Tochter es auf Dauer schafft, ihre Medikamente, die sich immer positiv stabilisierend auf ihre Tochter auswirkten, regelmäßig zu nehmen. In der Vergangenheit war es häufig so, dass ihre Tochter ihre Medikamente eigenmächtig abgesetzt hatte. Dies zog immer wieder Krisen nach sich, die häufig zu Krankenhausaufenthalten führten. Hier macht sich die Mutter sehr große Sorgen um ihre Tochter, aber auch um ihr Enkelkind. Die Mutter äußert sich besorgt, ob sie es auch in Zukunft noch schaffen wird, sich in Krisenzeiten weiterhin um beide zu kümmern.“
Wir kommen jetzt zum Unterabschnitt 6.3 Mitwirkende Personen
Hier wird die Mitwirkung der leistungsberechtigten Person an der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung sowie weiterer Personen durch deren Unterschrift dokumentiert, wenn diese von einem Leistungserbringer erstellt wurde.
Bei einer Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen wird die Beteiligung der leistungsberechtigten Person als gegeben angesehen.
Neben den Unterschriften der leistungsberechtigten Person und der
erstellenden Person, sind gegebenenfalls die Unterschriften der rechtlichen Betreuung
und - falls gewünscht - der Person des Vertrauens einzuholen. Mit dem Setzen des Hakens wird vom Leistungserbringer bestätigt, dass alle Beteiligten den PiT und den Bogen Qualität und Berichterstattung unterschrieben haben.
Die Leistungserbringer haben das Original der Unterschriftsseite in ihrer Dokumentation zu hinterlegen. Eine Zusendung der Unterschriften an die zuständige Sachbearbeitung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist nicht notwendig
Der PiT erhält bei jedem Speichervorgang automatisiert eine mehrstellige eindeutige Kennung zur Identifikation, die ID-Nummer.
Diese wird sowohl im Vorgang des DV-Verfahrens als auch auf dem Ausdruck des Bogens angezeigt. Sie ändert sich mit jedem erneuten Speichervorgang.
Die ID-Nummer der unterschriebenen Unterschriftsseite muss mit der ID-Nummer des aktuellen Vorganges im DV-Verfahren übereinstimmen.
Soweit die Informationen zum Abschnitt 6 Angaben zur Teilhabeplanung.
Bei Fragen können Sie gerne unsere E-Mail-Adresse pit@lwv-hessen.de nutzen.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
[Outro läuft, nur Musik und Schrift]
Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de