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Abschnitt 1: Sozialdaten

 [Intro läuft, nur Musik und Schrift]

 

Willkommen zur PiT Schulung.

Hier zum Abschnitt 1 Sozialdaten.

Der Abschnitt 1 Sozialdaten gliedert sich in drei Bereiche:

Abschnitt 1.1 Antragstellende Person,

den Abschnitt 1.2 Person des Vertrauens

und den Abschnitt 1.3 rechtliche Betreuung oder Vollmacht.

 

Im Abschnitt 1.1 Antragstellende Person werden

die Inhalte aus der Ebene Personendaten automatisch übernommen.

Neben den persönlichen Daten der leistungsberechtigten Person werden Informationen zur aktuellen Wohnsituation erfasst.

Zur genaueren Bestimmung werden weitere Punkte über eine Auswahlliste angeboten.

Die Auswahlliste enthält typische Fallkonstellationen, wie beispielsweise Wohnen allein. Zusätzlich soll durch Anklicken des entsprechenden Markierungsfeldes angegeben werden, ob eine professionelle Unterstützung vorhanden ist.

In der folgenden Zeile werden Informationen zur aktuellen Beschäftigungssituation auch wieder über eine Auswahlliste erfasst.

Die Auswahlliste enthält typische Fallkonstellationen wie etwa

Teilzeit-/Vollzeittätigkeit zum Beispiel WfbM.

Auch hier soll über das Anklicken des Markierungsfeldes zusätzlich angegeben werden, ob eine professionelle Unterstützung vorhanden ist.

 

Im nächsten Feld ist ein möglicher Unterstützungsbedarf in der Kommunikation anzugeben. Dies meint jegliche Unterstützung, die notwendig ist, damit Ziele und Anliegen leistungsberechtigter Personen verstanden und in den PiT übertragen werden können.

Bei leistungsberechtigten Personen, die Unterstützung in der Kommunikation benötigen,

ist der Bedarf an Hilfsmitteln und Unterstützung über eine Auswahlliste anzugeben.

Ist eine Unterstützung durch einen Dolmetscher notwendig, kann im folgenden Eingabefeld die benötigte Sprache eingetragen werden.

Bei der Auswahl Andere Kommunikationshilfe erforderlich besteht im entsprechenden Eingabefeld die Möglichkeit einer frei formulierten Angabe.

 

Die letzte Eingabemöglichkeit im Abschnitt 1.1 besteht im Markierungsfeld Assistenz im Krankenhaus erforderlich. Dieses Feld kann markiert werden, wenn die leistungsberechtigte Person während eines künftigen Krankenhausaufenthaltes auf Assistenz angewiesen ist. Einen konkreten Bedarf erfassen Sie im PiT im Abschnitt 9.

Ansonsten beschreiben Sie den Bedarf im Abschnitt 2.

Auf der Lernplattform finden Sie im Glossar die Definition des Personenkreises der Assistenz im Krankenhaus benötigen.

 

Abschnitt 1.2 Person des Vertrauens.

Die Benennung der Person des Vertrauens erfolgt durch die leistungsberechtigte Person. Es kann eine Person benannt werden, die im Verfahren und im Gespräch unterstützend begleitet. Im Eingabefeld können falls notwendig und vorhanden folgende Informationen zur Person des Vertrauens eingetragen werden. Die Kontaktdaten, die Angabe der Institution oder auch die Beschreibung des Bezugs zur leistungsberechtigten Person

 

Abschnitt 1.3 Rechtliche Betreuung oder Vollmacht.

Im Abschnitt zur rechtlichen Betreuung oder Vollmacht ist zunächst durch klicken des entsprechenden Markierungsfeldes anzugeben, ob eine rechtliche Betreuung oder eine Bevollmächtigung besteht oder ob keine vorhanden ist.

Im Weiteren können die entsprechenden Kontaktdaten erfasst werden.

 

Sie sehen hier den Bereich in PerSEH und die entsprechenden Markierungsfelder.

Informationen zu Wirkungskreisen können aus einer Auswahlliste typischer Aufgaben ausgewählt werden. Wir wählen hier Aufenthaltsbestimmung.

Für den Fall, dass von der angebotenen Auswahl abweichende Wirkungskreise gerichtlich bestimmt wurden, besteht im Eingabefeld Beschreibung von Aufgabenbereichen die Möglichkeit zur freien Texteingabe.

Für den Fall, dass mehrere Personen mit der rechtlichen Betreuung betraut bzw. Bevollmächtigte sind, besteht über das Grüne Plus-Zeichen die Möglichkeit ein weiteres Eingabefeld zu erzeugen.

Die im Bereich Sozialdaten erfassten Informationen sollten immer auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Veränderungen und Korrekturen können manuell vorgenommen werden. Dabei ist zu beachten:

Korrekturen werden nicht in die weiter Datenverarbeitung übernommen und sind daher auch auf der Ebene Personendaten zu übernehmen und der Sachbearbeitung des LWV Hessen mitzuteilen.

 

Soweit die Informationen zum Abschnitt 1 Sozialdaten.

 

Bei fragen nutzen Sie gerne unsere Emailadresse PiT@lwv-hessen.de.  

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

 

[Outro läuft, nur Musik und Schrift]