Logo LWVblog

RAHMENVERTRAG 3

RAHMENVERTRAG 3

Der Rahmenvertrag (RV) 3 umfasst die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung für leistungsberechtigte Personen nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II). Den Kern bilden die Assistenzleistungen nach
§ 78 SGB IX, die nach „qualifizierter Assistenz“ und „kompensatorischer Assistenz“ unterschieden werden. Unter dem Dach dieses Rahmenvertrages wird ab dem 01.07.2023 der größte Teil der bisherigen Angebote zusammengeführt – Leistungen in einer besonderen Wohnform ebenso wie Leistungen in der eigenen Häuslichkeit, in einer Tagesstätte und einer Tagesförderstätte.

Den unterschriebenen Rahmenvertrag 3 nebst Anlagen finden Sie im Kasten "Weitere Informationen" weiter unten auf dieser Seite.

Für den Einsatz von qualifizierten Hilfskräften zur Erbringung qualifizierter Assistenz beachten Sie bitte auch die Erläuterungen ebenfalls im Kasten "Weitere Informationen" weiter unten auf dieser Seite. 

Um die Inhalte des Rahmenvertrages 3 transparent zu machen, gelangen Sie hier zu den Schulungsvideos.

Ansprechpartner

IHR KONTAKT ZU UNS

Annette Hallenberger
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Grundsatz und Steuerung
Telefon 0561 1004 - 2816
Fax 0561 1004 - 1816
E-Mail annette.hallenberger@lwv-hessen.de