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Annette Hallenberger
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich Grundsatz und Steuerung
Telefon 0561 1004 - 2816
Fax 0561 1004 - 1816
E-Mail annette.hallenberger@lwv-hessen.de
Der Rahmenvertrag (RV) 2 umfasst die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Den Kern bilden die Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) gem. § 58 SGB IX bzw. bei einem anderen Leistungsanbieter gem. § 60 SGB IX.
Leistungen, die in Tagesstätten und Tagesförderstätten erbracht werden, sind als Leistungen der Sozialen Teilhabe im Rahmenvertrag 3 geregelt.
Der Rahmenvertrag 2 wird zum 01.07.2023 in Kraft treten und die Regelungen im bisherigen (Übergangs-) Rahmenvertrag nach § 131 SGB IX in Hessen ablösen.
Der Rahmenvertrag befindet sich derzeit im Unterschriftenverfahren. Die Fassung vom 13.10.2022 (Empfehlung der Eingliederungshilfekommission) finden Sie im Kasten "Weitere Informationen" weiter unten auf dieser Seite.
Um die Inhalte des Rahmenvertrages 2 transparent zu machen, gelangen Sie hier zu den Schulungsvideos.
Annette Hallenberger
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