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RAHMENVERTRAG 1

RAHMENVERTRAG 1

Der Rahmenvertrag (RV) 1 umfasst die Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung für leistungsberechtigte Personen bis zur Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II). 

Neben den Assistenzleistungen nach § 78 SGB IX sind hier auch heilpädagogische Leistungen gemäß § 79 SGB IX und Leistungen in Einrichtungen über Tag und Nacht im Sinne des § 134 SGB IX geregelt.

Für die Leistungen ist grundsätzlich der örtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig. Das sind die kreisfreien Städte und Landkreise. Der Rahmenvertrag gilt auch für Leistungen in Einrichtungen über Tag und Nacht, für die gegebenenfalls der überörtliche Träger der Eingliederungshilfe zuständig ist.

Den unterschriebenen Rahmenvertrag 1 nebst Anlagen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Städtetags.

Ansprechpartner

IHR KONTAKT ZU UNS

Michael Hofmeister
Hessischer Städtetag
Verband der kreisfreien und kreisangehöriger Städte in Hessen
Telefon 0611 - 170222
Fax 0611 - 170217
E-Mail hofmeister@hess-staedtetag.de