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Abschnitt 6: Vorbemerkungen zur ICF

Abschnitt 6: Vorbemerkungen zur ICF

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Willkommen zur Schulung PiT.

Hier zu einigen Vorbemerkungen zur Anwendung der ICF im PiT im Abschnitt 6.

In diesem Video möchten wir Ihnen einige grundlegende Informationen zur ICF und deren Anwendung im PiT 23 geben:

Der Gesetzgeber hat den Trägern der Rehabilitation im SGB 9 unter anderem im

Paragrafen 2 mit dem neuen Behinderungsbegriff in Wechselwirkungen

und im Paragrafen 13 individuelle Bedarfsermittlung mit Bezug auf die Funktionsfähigkeit, die Orientierung an der ICF vorgegeben.

Anhand der ICF werden die Beeinträchtigungen der Funktionsfähigkeit im Rahmen des bio-psycho-sozialen Modells dargestellt.

Das bio-psycho-soziale Modell beschreibt den Zustand der Funktionsfähigkeit einer Person mit einem Gesundheitsproblem (ICD 10) als das Ergebnis einer Wechselwirkung ihrer Körperfunktionen und –strukturen im Rahmen ihrer Kontextfaktoren – die sich als Förderfaktoren oder Barrieren zeigen können - auf ihre Aktivitäten und ihre Teilhabe an Lebensbereichen.

Für die Bedarfsermittlung wurde im Paragrafen 118 SGB 9 bestimmt, dass die Beeinträchtigung der leistungsberechtigten Person in Aktivitäten und Teilhabe in den Lebensbereichen der ICF zu ermitteln und zu beschreiben ist.

Diese Komponente D der ICF gliedert sich in neun Lebensbereiche oder life domains.

Diese sind:

  • Lernen und Wissensanwendung
  • Allgemeine Aufgaben und Anforderungen
  • Kommunikation
  • Mobilität
  • Selbstversorgung
  • Häusliches Leben
  • Interpersonelle Interaktionen und Beziehungen
  • Bedeutende Lebensbereiche und
  • Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben.

Wir wechseln an dieser Stelle in PerSEH und zeigen Ihnen den Abschnitt 6.

Mit der Fokussierung auf die Lebensbereiche wird deutlich, dass die ICF im Rahmen der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung angewandt wird.

In Hessen wird diese Vorgabe vom LWV im Abschnitt 6 des PiT 23 umgesetzt.

Wechselwirkungen, seien sie positiv oder negativ, sind für die Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung von wesentlicher Bedeutung. Deswegen werden die Lebensbereiche aus den verschiedenen Perspektiven beschrieben entsprechend der Elemente des bio-psycho-sozialen Modells.

Diese Elemente sind: die Aktivitäten, Teilhabe, die personbezogene Faktoren und die Umweltfaktoren im Sinne von Förderfaktoren und Barrieren.
Um sie zu erfassen, werden für die leistungsberechtigte Person relevante Lebensbereiche der ICF individuell betrachtet und beschrieben.

Bei der Auswahl dessen, was relevant für die Beschreibung ist, kommt der subjektive Aspekt der Teilhabe zum Tragen: In welchem Lebensbereich ist Teilhabe von der leistungsberechtigten Person gewünscht? Wie findet sie statt? Was fehlt und was hindert?

Eine Teilhabebeeinträchtigung wird also dadurch dargestellt, dass Aktivität und Teilhabe in den für die leistungsberechtigte Person relevanten Lebensbereichen beschrieben wird.

Über die Beschreibung von Umweltfaktoren als Förderfaktoren oder Barrieren lenken wir die Art und Weise der Leistungserbringung. Indem wir Handlungs- und Veränderungsbedarfe im Sozialraum leistungsberechtigter Personen aufzeigen und auch die Leistungserbringung selbst als Umweltfaktor in den Blick nehmen.

Bei allen Beschreibungen sollten wir uns auf das Wesentliche konzentrieren.

Die ICF stellt eine einheitliche Sprache zur Beschreibung von Funktionsbeeinträchtigungen zur Verfügung. Eine Sprache, die weder wertet, noch diagnostiziert.

Sie ist eine Klassifikation, die wertneutrale Kategorien und Begriffe zur Verfügung stellt, die eine vom Erstellenden unabhängige Beschreibung ermöglicht.

Neben der personzentrierten Grundhaltung sind für bedarfsermittelnde Personen ein vertieftes Verständnis der Sichtweise und Struktur der ICF erforderlich. Die ICF bedient sich verschiedener Codes ähnlich einer Sprache, die erlernt werden und einer Sichtweise, die man verinnerlichen kann.

Um die Anwendung der ICF zu erleichtern, besteht in PerSEH die Möglichkeit, über die Statuszeile das biopsychosoziale Modell zu öffnen und den ICF-Lotsen von Rehadat über den dort hinterlegten Link zu erreichen.

Die Anwendung der ICF im PiT 23 ist für den LWV Hessen der Wegweiser in Richtung Umsetzung des im SGB 9 vorgegebenen Paradigmenwechsels:

 

  • von der Fürsorge zur Selbstbestimmung,
  • von der Angebots- zur Personzentrierung.
  • und zur Wahrnehmung des Menschen in seinem Umfeld.

 

Die konsequente Anwendung der Haltung und Sichtweise der ICF wie wir sie im PiT 23 umgesetzt haben, stärkt das Handlungsprinzip der Sozialraumorientierung.

 

Die ICF im PiT 23 sehen wir als forcierendes Instrument für die Entwicklung des Sozialraums.

Soweit die einführenden Informationen zur Anwendung der ICF im PiT 23.

 

Weiteres finden Sie im Begleitmaterial zu diesem Video.

 

Bei Fragen können Sie auch gerne unsere Emailadresse pit@lwv-hessen.de nutzen.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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