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Abschnitt 9: Geplante Teilhabeleistungen - Teil 1

[Intro läuft, nur Musik und Schrift]

Willkommen zur PiT- Schulung -Hier zum Abschnitt 9 -Geplante Teilhabe-Leistungen-

In diesem Video möchten wir Ihnen zeigen, wie sie im Abschnitt 9 – Geplante Teilhabe-Leistungen darstellen.

Im Abschnitt 9 des PiT werden auf Grundlage der bisherigen Bedarfsermittlung die Teilhabe-Leistungen geplant und das Vorgehen in einzelnen Handlungen zur Erbringung der Leistungen beschrieben. Bei der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung mit dem PiT handelt es sich um eine Erfassung aller Leistungen, die eine Person erhalten soll, denn das SGB IX gibt vor, dass die Leistungen aller Leistungsträger und die im Sozialraum erbrachten Leistungen in die Gesamtplanung aufgenommen werden sollen.

Hier ist beispielhaft aufgeführt, um welche Leistungen es sich handeln könnte:

  • Unterstützung bei der Arbeit
  • Behördenkontakte
  • Unterstützung beim Wohnen
  • Therapien
  • Pflegeleistungen
  • Begleitung in der Freizeit
  • Haushaltshilfe

Fachliches Ziel ist es, der leistungsberechtigten Person möglichst alle ihr zustehenden Leistungsansprüche zu erschließen. Damit wird eine umfassende Sicht auf die Bedarfe als Ausdruck der Person(en)zentrierung in den Vordergrund gestellt.

Im Rahmen der Beschreibung der geplanten Teilhabe-Leistungen ist auch zuzuordnen, durch welchen Leistungsträger sie finanziert werden.

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass eine Übersicht der unterschiedlichen Leistungen im Gesamtplanverfahren vorzusehen ist. Daher werden mit dem PiT alle Leistungen erfasst und anschließend in den Gesamtplan übertragen.

Die erfolgreiche Anwendung des PiT erfordert daher bei allen professionellen Beteiligten umfangreiche Kenntnisse über die Leistungen der verschiedenen Sozialleistungsträger.

Die Beschreibung soll die Verknüpfung mit den Lebenszielen, den daraus abgeleiteten Teilhabezielen (Abschnitt 5) und den Informationen zu den Lebensbereichen der ICF (Abschnitt 6) verdeutlichen.

Die Teilhabe-Leistungen sollen in Art und wo möglich auch im Umfang dargestellt werden. Dabei könnten Sie sich an folgenden Fragen orientieren:

Was soll getan werden?

Wie soll es getan werden?

Welche Leistungen sind notwendig?

In welcher Häufigkeit?

Wird die Leistung durch mehrere genutzt?

Wer soll die Leistung erbringen?

Wird die Leistung gemeinsam erbracht?

Die Beschreibung des Vorgehens bezieht sich ausschließlich auf personbezogene Leistungen.

Pauschale Zeitzuschläge beispielsweise Vor-/Nachbereitung, Fahrtzeiten sind keine personbezogenen Leistungen.

Diese werden auf dem Bogen zur Ermittlung des Leistungsumfangs, BeLu, durch die Mitarbeitenden der Einzelfallhilfe des LWV erfasst und bei der Leistungsvergütung berücksichtigt.

Jetzt nehmen wir Sie wieder mit in unser Datenverarbeitungsverfahren PerSEH.

Zur Dokumentation der geplanten Teilhabe-Leistungen im PiT erfolgt zunächst die Auswahl der relevanten Lebensbereiche. Diese erzeugt auch die weitere Eingabestruktur.

Relevant sind die Lebensbereiche, in denen ein Vorgehen zur Erreichung von Teilhabezielen zu planen und zu beschreiben ist. Nicht ausgewählte Leistungsbereiche können nicht bearbeitet werden und erscheinen auch nicht in der Druckversion.

Beispielhaft wählen wir hier den ersten Lebensbereich – Leistungen zur sozialen Teilhabe aus. Für diesen Lebensbereich zeigen wir Ihnen in diesem Video den Ablauf einer Leistungsbeschreibung.

An späterer Stelle zeigen wir Ihnen die Besonderheiten und abweichenden Angaben, die bei der Beschreibung von Teilhabe-Leistungen in den anderen Lebensbereichen zu machen sind.

Im nächsten Schritt wird durch Anklicken des entsprechenden Markierungsfeldes festgehalten, ob Teile der geplanten Unterstützung überregional erfolgen sollen. Dies ist der Fall, wenn eine leistungsberechtigte Person Leistungen außerhalb der Region, in der sie wohnt, in Anspruch nimmt.

Im folgenden Auswahlfeld ist anzugeben, warum dies notwendig ist, beispielsweise weil die Leistung in der Region nicht vorhanden ist. Außerdem kann in einem weiteren Auswahlfeld angeführt werden, auf welche der geplanten Leistungen sich dies bezieht und in einem folgenden Eingabefeld ggf. eine Erläuterung.

Zum Begriff Leistungen in eigener Häuslichkeit ist anzumerken, dass er die Bandbreite möglicher Leistungen in der eigenen Häuslichkeit umfasst. Neben der qualifizierten Assistenz und der kompensatorischen Assistenz sind hiermit ggf. auch Pflegeleistungen gemeint.

Soweit die ersten Eintragungen im Abschnitt 9. Im nächsten Schritt erfahren Sie im Video Teil 2, welche weiteren Eintragungen Sie vornehmen können. Bei weiteren Fragen können Sie gerne unsere E-Mail-Adresse PiT@lwv-hessen.de nutzen.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und freuen uns über Ihre Rückmeldung.