Logo LWVblog

Abschnitt 9: Geplante Teilhabeleistungen - Teil 2

[Intro läuft, nur Musik und Schrift]

Willkommen zur PiT- Schulung hier zum Abschnitt 9 zweiter Teil, weitere Eintragungen im Abschnitt 9  zu den geplanten Teilhabe-Leistungen.

Im Eingabefeld Kurzbezeichnung Teilhabeleistung ist eine Überschrift bzw. eine Bezeichnung, der im Folgenden beschriebenen Leistung, einzutragen. Diese sollte weder zu ausufernd, noch zu kleinschrittig gewählt werden. Ziel ist es, eine transparente, aber nicht zu zergliederte Planung zu erhalten. Die Ausführungen im Rahmenvertrag 3, Kapitel 2 können hier als Richtschnur für die Formulierung der Leistung genommen werden. Nach Bestätigung der Eingabe mit der Eingabetaste wird wiederum die nachfolgende Eingabestruktur von PerSEH erzeugt. Beim Ausdruck erscheint dieses Eingabefeld nicht.

Im Eingabefeld Beschreibung des Vorgehens folgt nun die individuelle Planung in Form einer konkreten Beschreibung der Unterstützungsleistung. Es sind nur direkte personenbezogene Leistungsbestandteile anzugeben.

Einerseits besteht die Möglichkeit, Leistungen kleinteilig zu planen. Dies kann stichwortartig oder in ganzen Sätzen erfolgen. Andererseits ist es möglich, inhaltliche Themenblöcke zu bilden.

Die Zeit der Unterstützungsleistung ist dabei differenziert anzugeben und auch, ob die Leistung als Einzel- oder Gruppenleistung erfolgen wird.

In unserem Beispiel benötigt die Person Pädagogische Unterstützung im Alltag. 15 Minuten wöchentlich sollen zur Unterstützung bei Behördenangelegenheiten als Einzelleistung und 30 Minuten wöchentlich Kochen lernen sollen als Gruppenleistung mit G markiert umgesetzt werden. 

Der individuelle Anteil der leistungsberechtigten Person an der Gruppenzeit wird hier in Klammern angegeben. Der zeitliche Umfang wird dadurch ermittelt, dass die Gruppenzeit durch die Anzahl der teilnehmenden Personen dividiert wird. Bei unserem Beispiel gehen wir hier von einer qualifizierten Assistenz aus.

Über das Auswahlfeld Leistung wird angegeben, um welche Art Leistung es sich handelt. Die Auswahl besteht bei Leistungen zur Sozialen Teilhabe, beispielsweise in kompensatorischer Assistenz, qualifizierter Assistenz und Sonstigem, das in einem weiteren Textfeld genauer erläutert werden kann.

Im Auswahlfeld Leistungsumfang wird erfasst, ob eine Leistung zeitbasiert (Minuten pro Woche), als monatliche Pauschale (Betrag pro Monat) oder in anderer Weise (Sonstiges) erbracht wird. Über diese Auswahl wird auch die Bezeichnung des folgenden Feldes festgelegt, in das die entsprechenden Angaben eingetragen werden. In unserem Beispiel also 45.

Das Feld „Gemeinschaftliche Inanspruchnahme“ ist auszuwählen, wenn die Unterstützungsleistung ganz oder teilweise in Form von gemeinschaftlichen Leistungen, also in Gruppen geplant ist. In diesem Fall ist dies durch Klicken des Markierungsfeldes „Gemeinschaftliche Inanspruchnahme“ zu dokumentieren. In den weiteren Eingabefeldern sind der prozentuale Anteil der gemeinschaftlichen Nutzung sowie in einem weiteren Eingabefeld die Gruppengröße anzugeben.

Besteht die gesamte Leistung pädagogische Begleitung im Alltag in der Einzelleistung Begleitung bei Behördenangelegenheiten und der Gruppenleistung Kochen lernen. Die Einzelleistung mit 15 Minuten, die Gruppenleistung mit 30 Minuten.

Wir haben also einen geschätzten Gesamt-Zeitumfang für die qualifizierte Assistenz von 45 Minuten pro Woche. Zu ermitteln ist der prozentuale Anteil der Gruppenleistung an der Gesamtleistung. Dazu setzen wir, der Prozentrechnung folgend, die 30 Minuten Gruppenleistung in Relation zu den 45 Minuten Gesamtleistung, multiplizieren den Wert Mal 100 und erhalten 66,67 %, gerundet 67 %.

Im Feld „ Prozentanteil der gemeinschaftlichen Inanspruchnahme“ sind demnach 67 % einzutragen. Die Rechnung der Gruppenleistung erläutern wir Ihnen wie folgt:

Wie kommt man auf die 30 Minuten?

Bei der zeitlichen Einschätzung der Gruppenleistung ist zu berücksichtigen: die geschätzte Dauer der Gruppenleistung in der Woche 180 Minuten und zwar ohne Vor- und Nachbereitung, die im neuen Verfahren außerhalb des PiT erfasst wird und die voraussichtliche Anzahl der Teilnehmenden 6 Personen.

In unserem Berechnungsbeispiel: 180 Minuten durch 6 Teilnehmende gleich 30 Minuten anrechenbare Leistung pro teilnehmende Person.

Es handelt sich also um die Ermittlung der auf die einzelne Person in einer Gruppe anteilig entfallende Zeit.

Im Auswahlfeld Leistungsform wird angegeben, ob die Leistung als Sachleistung, als Persönliches Budget, als Geldleistung oder in sonstiger Form, erbracht wird.

Im Eingabefeld Erbringung durch Leistungserbringer, Dienst soll der konkrete Name, ggf. die Bezeichnung des Dienstes angegeben werden. Auch der Sitz des Leistungserbringers bzw. Ort, an dem sich dieser befindet, ist anzugeben. Dies ist wichtig, um die Leistung einem bestimmten Dienst zuordnen zu können, da es Leistungserbringer mit unterschiedlichen Ortsverbänden, in unterschiedlichen Regionen oder Sonstiges gibt, die ggf. unterschiedliche Vereinbarungen mit dem LWV Hessen abgeschlossen haben.

An dieser Stelle sind auch private Personen anzugeben, wenn beispielsweise Nachbarn als Unterstützung im Haushalt tätig sind.

Das Auswahlfeld Art des Leistungserbringers dient insbesondere bei großen Leistungserbringern der Unterscheidung, welche Sparte des Leistungserbringers die Leistung erbringen soll.

Als Beispiel wählen wir hier Eingliederungshilfe, aufsuchende Leistungen.

Passend zu der vorherigen Auswahl wird dann das Auswahlfeld Leistungsart erzeugt. Hier kann zu dem beschriebenen Vorgehen die Bezeichnung von Leistungsarten ausgewählt werden.

Wir wählen beispielhaft Assistenzleistungen aus.

Im Auswahlfeld Grundlage kann anhand einer Auswahlliste die beschriebene Leistung einer Gesetzesgrundlage oder auch nicht gesetzlich geregelten Grundlagen ausgewählt und damit entsprechenden Leistungsträgern zugeordnet werden. Wir wählen Eingliederungshilfe SGB IX aus. Hier erzeugt sich kein weiteres Feld.

Wählt man eine andere Leistung, eine andere Grundlage aus, beispielsweise Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI, öffnet sich ein weiteres Feld mit dem Namen Leistungsinhalt. Hier können die zu der Gesetzgrundlage zugehörigen Leistungsinhalte ausgewählt werden.

Soweit die Erläuterungen zu der Beschreibung des Vorgehens im ersten Abschnitt des Vorgehens Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Im dritten Teil dieser Videos zeigen wir Ihnen, welche Eintragungen sie in übrigen Teilhabe-Leistungsbereichen vornehmen können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und nutzen Sie gerne bei Fragen unsere E-Mail-Adresse PiT@lwv-hessen.de.

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.