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Bogen Qualität und Berichterstattung - Teil 1

Willkommen zur PiT Onlineschulung - Hier zum  Bogen Qualität und Berichterstattung kurz QuB.

Der Bogen „Qualität und Berichterstattung“  dient der im SGB IX vorgesehenen Bewertung des Verlaufs bzw. der erreichten Ergebnisse im vorangegangenen Planungszeitraum. Die subjektive Einschätzung durch die leistungsberechtigte Person und deren Zufriedenheit steht im Vordergrund der Bewertung aller leistungsrelevanten Aspekte.

Er dokumentiert den Ausgangspunkt für eine daran anknüpfende Folgeplanung oder dient zur Reflexion der Wirkung einer Unterstützung beim Ausscheiden einer leistungsberechtigten Person aus dem Leistungsbezug. Damit werden die Vorgaben des SGB IX zu Personenzentrierung, Transparenz und Beteiligung der leistungsberechtigten Person als Grundlage der Teilhabeplanung umgesetzt.

Vor einer Folgeplanung steht allen Beteiligten

  • Der leistungsberechtigten Personen
  • den rechtlichen Betreuer:innen,
  • den Erstellenden
  • den Bedarfsermittelnden
  • und weiteren beteiligten Personen

 

ein zusammenfassender Überblick über

  • den Verlauf und das Vorgehen im vorangegangenen Planungszeitraum,
  • die Überprüfung der gemeinsam angestrebten Ziele ,
  • die Verfügbarkeit erforderlicher Unterstützungsstrukturen im Sozialraum
  • bestehende Förderfaktoren und Barrieren
  • sowie die subjektive Einschätzung von Lebenszufriedenheit der leistungsberechtigten Person

 

zur Verfügung.

 

Aus diesen Angaben können außerdem kontinuierlich wichtige Erkenntnisse und Informationen über vorhandene bzw. fehlende Strukturen des Sozialraums auf der Einzelfallebene abgeleitet werden.

 

Wir nehmen sie nun wieder mit in das DV Verfahren PerSEH!

 

Der Bogen Qualität und Berichterstattung ist ein eigener Bogen im DV Verfahren PerSEH. Er wird vor der Folgeplanung bearbeitet und die Ergebnisse werden in die Folgeplanung einbezogen.

Wir öffnen nun in der Folgeplanung den Bogen Qualität und Berichterstattung.

 

Als erstes ist anzugeben auf welchen Zeitraum sich die Berichterstattung bezieht. Sobald ein erster PiT 2023 (gesprochen: zwanzigdreiundzwanzig) vorliegt ist hier bereits ein Zeitraum voreingestellt, in den anderen Fällen ist der Überprüfungszeitraum manuell einzutragen.

 

Die Angaben zu den Zielen und die Art der Ziele, ist es ein Veränderungs- oder Stabilisierungsziel,  können aus den Abschnitten 5.1 bis 5.4 des letzten PiT übernommen werden. Liegt ein PiT 2023 vor ist eine automatische Vorbelegung möglich. In allen anderen Fällen sind die Angaben an dieser Stelle manuell vorzunehmen.

 

Wenn Sie genaueres zum Thema „Veränderungs- und Stabilisierungsziele“ wissen möchten, schauen sie sich bitte das Videomaterial zu Abschnitt 5 an.

 

Es wird eine Reflektion zu folgenden Fragen in Gang gesetzt:

Was war für die persönliche Entwicklung und Zielerreichung hilfreich?

Was hat sich nicht bewährt?

War das Ziel richtig, oder hat sich herausgestellt, dass es zu anspruchsvoll war und zunächst viele kleine andere Schritte notwendig sind?

War die Unterstützung passgenau in Art und Umfang?

 

Jedes der einzelnen Ziele aus den Teilhabezielbereichen zur sozialen Teilhabe , zur Teilhabe an Bildung, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Medizinischen Rehabilitation aus der vorausgegangenen Planung soll hier im Hinblick auf den Grad seiner Erreichung beurteilt bzw. eingeschätzt werden. Dazu steht die folgende Bewertungsskala zur Verfügung:

 

1 - erreicht

2 - überwiegend erreicht

3 - eher erreicht

4 - eher nicht erreicht

5 - überwiegend nicht erreicht

6 - nicht erreicht

 

Die ausgewählte Zielerreichung wird ergänzend farblich dargestellt. Beachten sie hierbei: Die Auswahl der Farben beinhalten keine Wertung der Angabe.

 

Jedes Ziel wird daraufhin überprüft, ob die Art des Ziels für den neuen Planungszeitraum aufgrund der Beurteilung anzupassen ist.

 

Als nächstes ist anzugeben ob das Ziel beibehalten werden soll. Ist dies der Fall, überträgt sich das Ziel automatisch in Abschnitt 5 des folgenden PiT.

 

Hier eine beispielhafte Darstellung. Als Ziel wird für das Beispiel „Ich erledige meine Geldgeschäfte selbstständig.“ eingetragen. Es folgt nun das Auswählen des Markierungsfeldes „nein“. Wir wechseln in dem folgenden PiT Abschnitt 5. Hier ist das entsprechende Feld ausgegraut und der Inhalt wurde aus dem Bogen Qualität und Berichterstattung übertragen.

 

Nachfolgend ist der Blick auf den Indikator als Prüfkriterium für das einzelne Ziel zu richten. Auch hier ist zu bewerten, ob dieser geändert werden soll. Die Übertragung in den folgenden PiT erfolgt wenn angegeben wurde, dass der Indikator nicht geändert werden soll.

 

Wurde im vorangegangenen Zeitraum ein PiT 2023 erstellt, so sind die Die Angaben zu dem im Überprüfungszeitraum in dem Zeitraum geplanten Vorgehen und den Leistungen sind mit vorangegangenem PiT 2023 automatisch vorbelegt. In allen anderen Fällen wird auf weitere Angaben an dieser Stelle verzichtet.

 

Wenn Sie genaueres zum Thema „Vorgehen und Leistungen“ wissen möchten, schauen sie sich bitte das Videomaterial zu Abschnitt 9 an. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit. Weiteres zum Bogen QuB erfahren sie in Teil II.