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Transkription Video 2

Willkommen zur Schulung „personenzentrierte Zeiteinschätzung“.

 

Hier zum Video 2

 

Oberhalb der Unterscheidung zwischen qualifizierter und kompensatorischer Assistenz lassen sich die Assistenzleistungen des Rahmenvertrags Soziale Teilhabe nach 2 Kriterienpaaren unterscheiden.

 

Zum einen lassen sich Leistungen individuell einer oder mehreren leistungsberechtigten Personen zuordnen – dann handelt es sich um personenbezogene Leistungen. Ist die Zuordnung zu einer oder mehreren Personen nicht möglich, handelt es sich um nicht personenbezogene Leistungen.

 

Zum anderen gibt es Leistungen, die in direkter Interaktion mit den leistungsberechtigten Personen stattfinden – also direkte Leistungen. Andere Leistungen erfordern nicht die Anwesenheit der leistungsberechtigten Person und finden unterstützend für die Hauptleistung statt. Das sind die indirekten Leistungen.

 

Die beiden Gegensatzpaare können in Form einer Matrix miteinander kombiniert werden. Hiermit wird anhand wesentlicher Inhalte die Systematik der Zuordnung dieser Leistungsbestandteile zur jeweiligen Refinanzierung dargestellt.

 

Für die individuelle Bedarfsermittlung ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen individuell im PiT darzustellen sind (das ist der Buchstabe A) und welche Leistungsbestandteile auf welchem anderen Weg in die Vergütung einfließen. Diese sind mit den Buchstaben B bis E bezeichnet. Es handelt sich zwar um keine abschließende Aufzählung, aber anhand der genannten Inhalte lassen sich weitere Leistungen ebenfalls zuordnen.

 

Schauen wir uns diese Matrix zunächst im Überblick an. Sie sehen die Verbindung zwischen direkten und indirekten und personenbezogenen und nicht personenbezogenen Leistungsbestandteilen.

 

Vermutlich können Sie diese hier aber nicht im Detail lesen. Sie finden diese Matrix als Anlage 1 zum Rahmenvertrag 3. Sie wird analog auch bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben angewendet – auch wenn sie keine offizielle Anlage zum Rahmenvertrag 2 ist.

 

Schauen wir uns nun die einzelnen Felder genauer an.

 

Im ersten Feld sind die direkten personenbezogenen Leistungen aufgeführt.

 

Personenbezogen sind Leistungen, die den einzelnen leistungsberechtigten Personen individuell zugeordnet werden können.

 

Direkt sind Leistungen, die in direkter Interaktion beziehungsweise direktem Kontakt mit dem Menschen mit Behinderung oder zur direkten Kompensation erbracht werden.

 

Beispielhaft für eine direkte personenbezogene Leistung sei die Befähigung und Begleitung der leistungsberechtigten Person zur Wahrnehmung von Unterstützungsleistungen und Teilhabemöglichkeiten im Sozialraum genannt. Anhand dieses Beispiels wird deutlich, dass die Unterscheidung zwischen qualifizierter und kompensatorischer Assistenz erst im zweiten Schritt erfolgt. Für die Zuordnung zu den direkten personenbezogenen Leistungen spielt das zunächst noch keine Rolle.

 

Die Frage, ob eine Leistung als „direkt“ zu betrachten ist, hängt jedoch davon ab, ob es sich um qualifizierte oder kompensatorische Assistenz handelt. Qualifizierte Assistenz braucht immer auch den direkten Kontakt mit der leistungsberechtigten Person.

 

Leistungen zur direkten Kompensation müssen nicht unbedingt im Beisein der leistungsberechtigten Person erbracht werden. Zum Beispiel wird die Reinigung der eigenen Häuslichkeit von leistungsberechtigten Personen als personenbezogene Leistung gewertet – unabhängig davon, ob diese Person dabei anwesend ist oder nicht.

 

Eine weitere Besonderheit in diesem Feld der Matrix ist die Zuordnung einer einzelnen direkten personenbezogenen Leistung– nämlich der Erarbeitung eines Vorschlags zur Fortschreibung der individuellen Teilhabeplanung unter Mitwirkung der leistungsberechtigten Person – oder etwas kürzer: die Erarbeitung einer Folgeplanung. Diese wird pauschal berücksichtigt und ist somit nicht individuell als Zeit einzuschätzen.

 

Zusammenfassend kann man sagen, dass alle direkten personenbezogenen Leistungen in Abschnitt 9 des PiT dargestellt und in Zeit eingeschätzt werden. Für die Ausnahme der Erarbeitung der Folgeplanung gibt es einen pauschalen Zeitansatz.

 

Soweit die Ausführungen in Video 2. Bitte beachten Sie die Fortsetzung in Video 3.

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!