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Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
pit@lwv-hessen.de
[Intro läuft, nur Musik und Schrift]
Willkommen zum zweiten Video des Bogen Qualität und Berichterstattung, PiT23 zu neuer PiT. Das bedeutet, es liegt kein PiT in der neuen Version vor.
Im linken Menü finden Sie den Bogen „Qualität und Berichterstattung“ im weiteren Verlauf des Videos kurz Bogen QuB genannt
Durch Anklicken öffnet sich im rechts gelegenen Inhaltsbereich der Bogen QuB zur Bearbeitung.
Der Bogen QuB dient der im SGB IX vorgesehenen Bewertung des Verlaufs beziehungsweise der erreichten Ergebnisse im vorangegangenen Planungszeitraum. Die subjektive Einschätzung und die Zufriedenheit der leistungsberechtigten Person stehen im Vordergrund der Bewertung aller leistungsrelevanten Aspekte.
Er dokumentiert den Ausgangspunkt für eine daran anknüpfende Folgeplanung oder dient zur Reflexion der Wirkung einer Unterstützung beim Ausscheiden einer leistungsberechtigten Person aus dem Leistungsbezug.
Damit werden die Vorgaben des SGB IX zur Personenzentrierung, Transparenz und Beteiligung der leistungsberechtigten Person als Grundlage der Teilhabeplanung umgesetzt.
Vor einer Folgeplanung steht allen Beteiligten,
ein zusammenfassender Überblick über
zur Verfügung.
Aus diesen Angaben können außerdem kontinuierlich wichtige Erkenntnisse und Informationen über vorhandene beziehungsweise fehlende Strukturen des Sozialraums auf der Einzelfallebene abgeleitet werden.
Wir nehmen Sie nun wieder mit in das DV Verfahren PerSEH.
Zu Beginn wird der Zeitraum der Berichterstattung festgelegt. Alle Angaben beziehen sich auf den Planungszeitraum des vorangegangenen Bedarfsermittlungs-Instruments. Beim Anklicken öffnet sich ein Kalender über den der Beginn des Berichtszeitraumes und im weiteren Feld das Ende des Berichtszeitraumes angegeben werden.
Der Bogen QuB ist auch bei einer Beendigung der Leistung auszufüllen. Dies ist durch Anhaken des Markierungsfeldes Beendigung der Leistung kenntlich zu machen.
Daraufhin öffnet sich das Eingabefeld Stellungnahme bei Beendigung der Leistung.
Ist das Ausfüllen gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person nicht oder nicht mehr möglich, kann in diesem Eingabefeld eine Stellungnahme mit den Gründen für die Beendigung der Leistung vom QuB-Erstellenden angegeben werden. Soweit keine weiteren Informationen der leistungsberechtigten Person vorliegen ist der Bogen QuB an dieser Stelle abgeschlossen.
In allen anderen Fällen wird der Bogen QuB wie folgt ausgefüllt.
Im folgenden Auswahlfeld soll angegeben werden ob die leistungsberechtigte Person die Leistung wie geplant erhalten hat. Die Frage ist darauf ausgerichtet, ob die leistungsberechtigte Person aus ihrer Sicht die Unterstützung so erhalten hat, wie es vereinbart war. Wenn im zurückliegenden Planungszeitraum eine Anpassung der Ziele und der verabredeten Leistungen erfolgt ist, ist auf die zuletzt getroffene Vereinbarung Bezug zu nehmen. Über ein Auswahlfeld wird eine entsprechende Festlegung getroffen.
Zu Auswahl stehen:
Im Eingabefeld „Erläuterungen“ kann die leistungsberechtigte Person die entsprechende Festlegung begründen.
Mit der Frage Haben Sie mit den geplanten Leistungen Ihre Ziele erreicht? kann die leistungsberechtigte Person über eine Auswahlliste diesbezüglich Auskunft geben.
Zu Auswahl stehen:
Eine weitere Konkretisierung findet unter bisherige Teilhabeziele statt.
Hinweis:
Die zweite Version PiT23 zu neuer PiT wird automatisch in PerSEH angelegt. Jedoch werden die Ziele nicht automatisch aus dem vorherigen Bedarfsermittlungs-Instrument übertragen.
Die Änderungen sind ausschließlich im Bereich bisherige Teilhabeziele. Alle anderen Bereiche des Bogen QuB bleiben davon unberührt.
Für die weitere Darstellung der Änderungen nutzen wir ein anders Beispiel in PerSEH.
Für beide Versionen wird unter Bisherige Teilhabeziele eine Reflektion zu folgenden Fragen in Gang gesetzt:
Im Eingabefeld Ziele sind alle Ziele einzutragen, die bei der vorangegangenen Teilhabeplanung vereinbart wurden.
Jedes Ziel aus dem vorangegangenen Planungszeitraum ist einzutragen und mit der leistungsberechtigten Person anhand der Bewertungsskala aus dem Auswahlfeld Zielerreichung zu bewerten. Die Zielerreichung ist dem jeweiligen Ziel zuzuordnen.
Im Auswahlfeld Zielerreichung ist eine zusammenfassende Bewertung aller Ziele vorzunehmen.
Die Angabe erfolgt entsprechend der mehrheitlichen Zuordnung im Textfeld Ziele. Die zu stellende Fragen ist, „Welche Zuordnung der Zielerreichung mehrheitlich überwiegt?“
Hierzu geben wir in PerSEH ein Beispiel.
Die Ziele sind aus dem vorhergehenden Instrument zu kopieren und einzufügen.
„Erstens Inhalt des Ziels aus vorheriger Planung übertragen Spiegelstrich erreicht.
Zweitens Inhalt des Ziels aus vorheriger Planung eher nicht erreicht.
Drittens Inhalt des Ziels aus vorheriger Planung eher erreicht.
Viertens Inhalt des Ziels aus vorheriger Planung erreicht.
Fünftens Inhalt des Ziels aus vorheriger Planung nicht erreicht.“
Somit ist im Auswahlfeld Zielerreichung erreicht auszuwählen.
Im Eingabefeld persönliche Einschätzung zur Zielerreichung kann die leistungsberechtigte Person eine persönliche Begründung ihrer Zielerreichung oder deren Änderungswünsche angeben.
Dazu stehen 1500 Zeichen zur Verfügung.
Für die Frage Sind Sie mit Ihrer Lebenssituation zufrieden? steht die Auswahloption:
zur Verfügung.
Im Eingabefeld Persönliche Einschätzung kann die leistungsberechtigte Person Bezug nehmen zur Subjektiven Wahrnehmung ihrer derzeitigen Lebenssituation.
Bezogen auf
Die Wahrnehmung, mit der eigenen Lebenssituation zufrieden zu sein, ist ein wichtiges Indiz für eine gelingende Leistung.
Die Beantwortung der Fragen seitens der leistungsberechtigten Person ist immer freiwillig.
Mit den Unterschriften dokumentieren die an der Erstellung des Bogen QuB beteiligten Personen ihre Mitwirkung.
Der Bogen QuB trägt am linken Rand jeder Seite des Ausdrucks eine maschinell erstellte ID-Nummer. Diese dient als Nachweis der Übereinstimmung zwischen unterschriebener Seite und dem Gesamtdokument.
Auch mit dem neuen PiT ist es nicht notwendig den unterschriebenen Bogen QuB an den Landeswohlfahrtsverband Hessen zu übersenden. Da durch ein Markierungsfeld im Abschnitt 6 dokumentiert wird, dass ein von der leistungsberechtigten Person unterschriebenes Exemplar im Original beim Leistungserbringer vorliegt.
Der Bogen QuB wird, genauso wie der PiT, im DV-Verfahren PerSEH übermittelt.
Bei Fragen können Sie gerne unsere E-Mail-Adresse pit@lwv-hessen.de nutzen.
Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und sagen Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
[Outro läuft, nur Musik und Schrift]
Wenn Sie Fragen zu den Schulungsinhalten haben, senden Sie uns gern eine E-Mail:
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