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Abschnitte 4 - 5: Ziele

Abschnitte 4 - 5: Ziele

Im Abschnitt 4 des PiT Hessen werden die Wünsche und Lebensziele der leistungsberechtigten Person erfasst.
Hierbei soll  der Wille der leistungsberechtigten  Person abgebildet werden: was sie antreibt und welche Lebensträume sie hat.

Im Abschnitt 5 des PiT Hessen geht es um die  Entwicklung und Beschreibung individueller Teilhabeziele für den Bewilligungszeitraum und passender Indikatoren zur Wirkungsmessung.
Im Lernvideo  wird erklärt, was bei der Zielentwicklung und -formulierung zu beachten ist und wie Indikatoren entwickelt und formuliert werden.

Hinweis

Bei einer Folgeplanung ist immer zuerst der Bogen QuB auszufüllen, da bestehende Ziele aus dem vorangegangen Planungszeitraum automatisch in den Folge-PiT übertragen werden und innerhalb des PiT nicht veränderbar sind.

 

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