Beflaggung zum 3. Oktober
Am 3. Oktober ist der Tag der Deutschen Einheit. Im Einigungsvertrag wurde festgelegt, dass die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 beitreten würde. Weiterhin heißt es in dem Vertrag: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.“ Er löste damit den 17. Juni als Nationalen Feiertag der Deutschen ab. Die jährlichen Feierlichkeiten am 3. Oktober werden jeweils von demjenigen Bundesland ausgerichtet, das den Vorsitz im Bundesrat hat.
Der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands ging die so genannte Friedliche Revolution in der DDR und in Ostberlin im Herbst 1989 voraus. Daraufhin fiel am 9. November 1989 die Berliner Mauer. Eine frei gewählte Volkskammer beschloss dann am 23. August 1990 den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des In-Kraft-Tretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.