Am 3. Sonntag im September ist der Hessische Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen.
Der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat 2013 mit einer Proklamation den „Hessischen Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation“ ab 2014 eingeführt. Er wird seither jährlich am dritten Sonntag des Septembers begangen. Der Landesverband Hessen des Bundes der Vertriebenen (BdV) richtet traditionell alljährlich gemeinsam mit dem Hessischen Gedenktag auch seinen „Tag der Heimat“ aus. Er geht auf den 6. August 1950 zurück, an dem die Charta der deutschen Heimatvertriebenen verkündet wurde.
Im Mittelpunkt des Tages steht das gemeinsame Gedenken an die vielen Schicksale der Heimatvertriebenen und an die Opfer von Vertreibung nach dem Zweiten Weltkrieg.
Es gibt 13 offizielle Beflaggungs-Anlässe, zu denen anstelle der üblichen drei blauen LWV-Banner die europäische, die deutsche und die hessische Flagge an den drei Masten am Ständeplatz 6 hochgezogen werden. An welchen besonderen Tagen welche Fahnen wehen, regelt der „Erlass über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ des Landes Hessen.
Datum | Anlass der Beflaggung |
27. Januar | Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus |
11. März | Tag des Gedenkens an die Opfer terroristischer Gewalt |
1. Mai | Tag der Arbeit |
9. Mai | Europatag |
23. Mai | Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes |
17. Juni | Tag des Gedenkens an die Oper des Volksaufstandes 1953 in der DDR |
20. Juni | Bundesgedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung |
20. Juli | Tag des Gedenkens an den Widerstand gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft |
3. Sonntag im September | Hessischer Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat in Hessen |
3. Oktober | Tag der Deutschen Einheit |
2. Sonntag vor dem 1. Advent | Volkstrauertag |
1. Dezember | Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen |
Tage allgemeiner Wahlen | (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen) |
Über die hessische Beflaggungsordnung hinaus können die Innenministerien von Bund und Land eine Beflaggung zu besonderen Anlässen anordnen, zum Beispiel bei Staatstrauer. In solchen Fällen wehen sie auch auf „Halbmast“ oder tragen – wie beim LWV – einen Trauerflor, also ein schwarzes Band.
Speziell für den LWV gilt, dass an der Beflaggung schon von außen wahrnehmbar ist, an welchen Tagen im Jahr die Verbandsversammlung – das sogenannte hessische Sozialparlament – im Ständehaus zusammenkommt. Dann nämlich wird neben zwei LWV-Bannern noch die hessische Flagge aufgezogen.